Der Mann muss sich in einer psychiatrischen Klinik behandeln lassen. Weil dabei im Unterschied zu einer Freiheitsstrafe ein Termin für die Entlassung nicht von vorneherein feststeht, sondern vom Behandlungserfolg abhängt, wird diese stationäre Massnahme auch Kleine Verwahrung genannt. Der 47-Jährige befindet sich bereits im vorzeitigen Massnahmenvollzug.
Das psychiatrische Gutachten hatte ihm eine maximal mittelgradig verminderte Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit attestiert. Aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie habe er zwar das Unrecht seiner Tat einsehen, nicht aber entsprechend handeln können.
Der Mazedonier wird zudem für 15 Jahre des Landes verwiesen, was im Schengener Informationssystem ausgeschrieben wird. Dies soll eine Rückreise via ein Drittland verhindern. Obwohl der Mann seit rund 30 Jahren in der Schweiz lebt, erkannte das Gericht keinen Härtefall: Nach der Ermordung seiner Ehefrau und Mutter der beiden erwachsenen Kinder gebe es die Familie , wie sie war, nicht mehr.
Den Kindern sowie der Mutter und dem Bruder der Getöteten hat er Genugtuung von insgesamt 65'000 Franken zu zahlen. Zudem ist er schadenersatzpflichtig. Er muss zudem unter anderem die Verfahrenskosten tragen. Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft, ging mit dem Strafmass gar um ein halbes Jahr darüber hinaus.
Der Beschuldigte hatte am Vormittag gesagt, er akzeptiere jedes Urteil. Der Verteidiger sagte aber auf Anfrage, er werde vor weiteren Entscheidungen erst die schriftliche Begründung abwarten. Er hatte für eine Freiheitsstrafe von 5-7 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung und eine stationäre Massnahme sowie für eine kürzere Landesverweisung plädiert.
Nach dem Geständnis seines Mandanten vom Vormittag sei aber das Urteil zu erwarten gewesen. Der Beschuldigte, dem auch im Gerichtssaal die Fussfesseln nicht abgenommen wurden, hatte erstmals gesagt, er habe die Tötung seiner Frau schon Tage zuvor geplant. Er habe bewusst bis zum Freitag gewartet, um mit der Frau allein in der Wohnung zu sein, weil beide Kinder dann ausser Haus sein würden.
Er habe sich vorgenommen, vor Gericht die Wahrheit zu sagen, erklärte er. «Das schulde ich meinen Kindern". Diese haben mit der Tat beide Eltern verloren. Die Mutter ist tot, grausam ermordet vom Vater, der im Gefängnis, beziehungsweise in einer geschlossenen Klinik ist. Die Tochter habe bisher noch nie Kontakt zu ihm aufgenommen, sagte er. Mit dem Sohn habe er einmal gesprochen.
Laut dem vorsitzenden Richter kam das Gericht einhellig zum Schluss, der Beschuldigte habe besonders skrupellos gehandelt - es liege zweifellos Mord vor. Bewusst habe er den Zeitpunkt für seine Tat gewählt, heimtückisch seine Ehefrau mit seinem Angriff in einem Raum überrascht, in dem sie sich geborgen fühlte und wo sie gerade ihr Freitagsgebet verrichten wollte.
Die Art der Tatausführung bezeichnete das Gericht als grausam. Nicht nur wegen der vielen Messerstiche - die Gerichtsmediziner stellten 51 Stichverletzungen fest - sondern auch, weil er die sterbende Frau im Zimmer einschloss, den Schlüssel einsteckte und zur Polizei spazierte, wo er eine halbe Stunde im Warteraum sass, bis er meldete, er habe seine Frau im Streit verletzt.
Das Tatmotiv wurde laut dem Gericht «nie ganz klar". Aus den Aussagen des Beschuldigten in der Untersuchung und vor Gericht gehe aber hervor, dass er «einfach seine Ruhe wollte". Das könne kein Motiv für so eine Tat sein.
In seiner Befragung am Vormittag hatte der Mann immer wieder auf seine Erkrankung als einzige Erklärung der Tat hingewiesen. Er hatte auch mehrmals erklärt, wie leid ihm alles tue. Diese Aussage sei durchaus glaubhaft, sagte der Richter. Dennoch sei eine «Gefühlskälte und Emotionslosigkeit spürbar» geblieben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(SDA)