Prozess in Winterthur
Deutscher (28) soll Kind (†1) zu Tode misshandelt haben

Der Angeklagte, der am Mittwoch in Winterthur vor Gericht steht, dementierte die Vorwürfe der Kindesmisshandlung. Für die schweren Verletzungen, die der Sohn seiner Freundin erlitt, hatte er keine Erklärung. Das 20 Monate alte Kind starb an den Verletzungen.
Publiziert: 13.09.2023 um 09:59 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2023 um 18:25 Uhr
Am Bezirksgericht Winterthur muss sich ein 28-Jähriger wegen der Tötung eines Kleinkinds verantworten. (Archivbild)
Foto: WALTER BIERI

Für Mord, aber auch diverse Körperverletzungen und Marihuanahandel soll der Mann 15 Jahre ins Gefängnis, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch. Die Verletzungen des Kindes seien immer dann aufgetreten, wenn der Mann das 20 Monate alte Kind gehütet habe.

Der 28-Jährige sei frustriert gewesen, weil seine Freundin ohne ihn feiern ging und er das Kind betreuen musste. Den Frust habe er an ihrem Sohn abgelassen. Dabei sei es zu «massiver Gewalteinwirkung» durch Schütteln oder Herumschleudern gekommen.

Kein Zweifel an Täterschaft

Zu Beginn musste auch die Mutter in Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen sie ist aber sistiert, wie der Staatsanwalt weiter sagte. Ob es wieder aufgenommen wird, hängt vom Verfahren gegen den Ex-Freund ab. Der Staatsanwalt liess aber keinen daran Zweifel aufkommen, wen er für den Täter hält. Als Motiv nannte er, dass dem Beschuldigten das Kind lästig gewesen sei.

Es gebe Hinweise, dass der 28-Jährige auch grob gegen seine eigenen Kinder geworden sei, selbst nach dem Tod des Kleinen. Eine Ex-Freundin habe ihn bei der Befragung zuerst geschützt, dann aber zugegeben, dass er sie geschlagen habe.

Nach Verbüssung der Freiheitsstrafe soll der Deutsche für 15 Jahre des Landes verwiesen werden. «Wenn wir die Höchstdauer nicht in solchen Fällen aussprechen, wann dann?», fragte der Staatsanwalt. Der Mann sei schlecht integriert und könne ohne Probleme nach Deutschland zurück.

Verteidiger fordert Freispruch

Der Verteidiger des Mannes hat andere Vorstellungen. Er hat für seinen Mandanten einen Freispruch von der Kindstötung verlangt. Sämtliche Handlungen zum Nachteil des Kleinkindes könnten seinem Mandanten nicht angelastet werden. Infrage kämen auch die Mutter oder die Kita, in der das Kind drei Tage pro Woche verbracht hatte, sagte der Verteidiger am Mittwoch. Als Beweis nannte der Verteidiger etliche Whatsapp-Chats, die zeigten, dass die Mutter an den Daten der Vorfälle ebenfalls mehrfach allein mit dem Buben war. Sie sei mit ihm überfordert gewesen. 

Dass der Staatsanwalt seinen Mandanten als Schuldigen sehe, liege daran, dass er nicht beide habe anklagen können. Aber bloss, weil der 28-Jährige der wahrscheinlichere Täter sei, könne er nicht verurteilt werden. Der 28-Jährige solle nur wegen des Marihuana-Handels verurteilt werden. Der Verteidiger forderte dafür eine bedingte Geldstrafe von 30 mal 90 Franken.

Die Kindsmutter und der Kindsvater konstiuierten sich als Privatkläger. Ihre Anwälte verlangten Genugtuungen von 75'000 und 55'000 Franken. Das Urteil wird am 22. September eröffnet. (SDA)

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