Die Richterin folgte in dem am Freitag veröffentlichten Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. «Der Angeklagte hat sich einer schweren Form des gewerbsmässigen Drogenhandels schuldig gemacht», urteilte Richterin Estelle Zwygart.
Die Polizei hatte 2018 in St-Sulpice NE an mehreren Standorten Indoor-Hanfplantagen entdeckt. Sie beschlagnahmte nicht weniger als 837 Pflanzen, sowie 24 Kilo Marihuana in 33 Säcken, verpackt zum Weiterverkauf. Das Rauschgift hätte zu einem Kilogrammpreis von etwa 3000 bis 4000 Franken verkauft werden können. Einige der analysierten Proben wiesen einen THC-Gehalt von etwa zehn Prozent auf, andere lagen nahe bei einem Prozent.
Der Hanfbauer verteidigte sich mit der Aussage, dass er Saatgut zur Herstellung von legalem Cannabiodol (CBD) habe kultivieren wollen, sich aber noch am Anfang dieses Prozesses befunden habe. «Man kann nicht gleichzeitig Saatgut und Cannabis herstellen», erklärte er und fügte hinzu, dass er nie Cannabis verkauft habe. Der erzielte Gewinn «ist lächerlich», sagte sein Anwalt Julien Broquet, der eine achtmonatige bedingte Haftstrafe beantragt hatte.
Der zum Tatzeitpunkt 55 Jahre alte Mann wurde zudem wegen Verstosses gegen das Waffengesetz verurteilt. Er hortete unerlaubterweise 146 Waffen bei sich zuhause. Der Angeklagte sei ein Waffennarr, der zwar den Status eines Sammlers haben möchte, aber angesichts seiner Leichtigkeit des Umgangs mit Waffen weit davon entfernt sei, diese Kriterien zu erfüllen, sagte die Richterin.
Sie erinnerte daran, dass der Angeklagte während der Anhörung gesagt habe, dass er jeden Freitag bei sich «zuhause Apéros organisiert und dabei Waffen gekauft habe». Die Richterin kam zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine bedingte Strafe ungünstig seien, denn der Mann sei «kein Neuling und habe keine Skrupel». Der Mann war bereits 2005 wegen Drogendelikte zu einer 27-monatigen Gefängnis verurteilt worden.
Anders als die Staatsanwaltschaft erkannte die Richterin jedoch keinen erschwerenden Umstand der Bandenaktivität. Dies hätte ein Mindestmass an Organisation, Aufgabenteilung und permanenten Strukturen mit seinen beiden Mitangeklagten erfordert.
Der Hauptangeklagte, der 64 Tage in Untersuchungshaft gesessen hat, muss die Gefängnisstrafe von 24 Monaten deshalb absitzen.
Die Gärtnerin, die für die Bewässerung der Hanfpflanzen verantwortlich war und glaubte, mit Cannabidiol (CBD), einer legalen Substanz aus dem Hanf, zu tun zu haben, wurde freigesprochen. «Es bestehen erhebliche Zweifel und die Angeklagte scheint aufrichtig zu sein», sagte die Richterin.
Auch bezüglich des zweiten Mitangeklagten räumte die Richterin, dass es Zweifel an seiner Schuld gebe. «Warum hätte der Angeklagte seine zivile und militärische Karriere mit Drogenhandel auf's Spiel setzen sollen», fragte sie. Allerdings habe der Beschuldigte während des Verfahrens sich in Widersprüche verstrickt und wiederholt gelogen.
Auf dem Grundstück des zweiten Mitangeklagten in Frankreich entdeckte die Polizei Geld, einen Teil der Ausrüstung und 32 Marihuana-Pflanzen. Dies stehe im Widerspruch zu einer Plantage mit CBD für medizinische Zwecke, sagte die Richterin.
Der zum Tatzeitpunkt 30 Jahre alte Mitangeklagte, der nicht vor Gericht erschien, weil er auf den Philippinen festsitzt, wurde zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zehn Monaten mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren verurteilt.
(SDA)