Valley musste am Donnerstag vor Gericht erscheinen, nachdem er gegen einen Strafbefehl Rekurs eingereicht hatte. Die Strafe für den 65-jährigen Geistlichen war im August 2018 zu einer Geldstrafe von 1000 Franken und zur Zahlung der Verfahrenskosten von 250 Franken verurteilt worden. Der für sein soziales Engagement bekannte Pastor war der Ansicht, dass diese Verfügung im direkten Widerspruch zu seinem Gewissen und seinen Überzeugungen stand.
Valleys Anwalt argumentierte unter anderem mit der bisherigen Rechtsprechung. Laut einem früheren Entscheid des Bundesgerichts muss man für eine Verurteilung wegen Erleichterung des illegalen Aufenthalts Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung während einer bestimmten Dauer beherbergen. Jemandem für ein paar Tage Unterschlupf zu gewähren, reiche für eine Bestrafung nicht aus.
Nach Ansicht des Einzelrichters hat der Angeklagte nur sporadisch Hilfe geleistet. Zwischen 2016 und 2017 bestand diese aus gelegentlichen Unterkünften und der Bereitstellung von Lebensmitteln im Kühlschrank einer Kirche.
Dutzende Menschenrechtsaktivisten und Kirchenvertreter brachen bei der Urteilsverkündung am Donnerstag im Gerichtsaal und später auf dem Rathausplatz in Freude aus.
(SDA)