Der verurteilte Italiener, zum Tatzeitpunkt 54-jährig, hatte seit über 15 Jahren jeweils während der Wintersaison als Barkeeper in einem renommierten Hotel in Zermatt gearbeitet. Ende Dezember 2018 bestellte ein 14-jähriges Mädchen an der Hotelbar ein alkoholisches Getränk. Der Barkeeper servierte der jungen Frau das Getränk, ohne sie nach dem Alter zu fragen. Und obwohl er laut Staatsanwalt um die Minderjährigkeit wusste, liess er das Mädchen weiter trinken.
Nach einer Weile umarmte er die junge Touristin und gab vor, sie in ihr Zimmer bringen zu wollen. Stattdessen führte er sie in ein Untergeschoss, wo er die 14-Jährige zu sexuellen Handlungen zwang.
Genugtuung von 25'000 Franken
Das Gericht plädierte zwar nicht auf Vergewaltigung, aber auf versuchte Vergewaltigung. Das Gericht sprach der Zivilpartei zudem eine Genugtuung von 25'000 Franken anstelle der geforderten 60'000 Franken zu.
Das Urteil kann noch von beiden Parteien beim Kantonsgericht angefochten werden. Sollte es rechtskräftig werden, erhält der Italiener nach Verbüssung der Haftstrafe ein fünfjähriges Aufenthaltsverbot in der Schweiz. (SDA/ bra)