Prozess am Bezirksgericht Horgen bringt Überraschendes
Penisringopfer machte seinen Rettern das Leben zur Hölle

Der missglückte Einsatz eines Penisrings führte zu einem juristischen Marathon. Feuerwehrmänner sollen beim Einsatz illegal fotografiert haben. Der Einzelrichter erlöste nun die Retter mit Freisprüchen. Der Fall dreht seit sieben Jahren in der Justizmühle.
Publiziert: 07.06.2024 um 19:06 Uhr
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Die Entfernung des Penisrings endete in einer wütenden Anklage-Flut gegen die Feuerwehrleute. Sie haben für Ausbildungszwecke Aufnahmen gemacht. Jetzt sprach das Bezirksgericht Horgen sie frei. Der Penisring im Bild hat eine deutsche Feuerwehr in einer ähnlichen Situation entfernt.
Foto: Freiwillige Feuerwehr Bad Tölz
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Beat MichelReporter

Das Setting am Bezirksgericht Horgen erinnert an einen Vergewaltigungsprozess. Kläger und Opfer sind örtlich getrennt. Der eine Teil sitzt im Gerichtssaal, der andere in einem Übertragungsraum. Angeklagt sind drei Feuerwehrleute, sie sollen während des Einsatzes im Seespital Horgen illegalerweise Bilder vom Penis des Klägers gemacht haben. Sie bestreiten von Anfang an den Vorwurf. Es dauerte sieben Jahre, bis es jetzt endlich zu einem erstinstanzlichen Urteil kam. Die Feuerwehrmänner können sich freuen: Freispruch!

Penis war dunkelblau

Am Prozess werden unschöne Details zum Unfall am 11. Juni 2017 enthüllt. Bei dem Plädoyer der Verteidigung wird klar, der Privatkläger war in einer sehr üblen Lage.

«Der Penis war dunkelblau angelaufen. Das ist ein Zeichen, dass das Gewebe bald abstirbt. Der Ring war aus massivem Stahl», sagte einer der Anwälte. Zu der verhängnisvollen Aktion kam es, kurz bevor die Feuerwehrleute den Penisring im Seespital Horgen entfernten. Gemacht hat die Aufnahmen ein Auszubildender der Berufsfeuerwehr von Schutz und Rettung auf Anweisung seines Chefs. Fotografiert wurde laut Verteidigung nur zu Ausbildungszwecken und nur für innerbetriebliche Anwendung, wie der Anwalt sagt. Die grosse Frage in dem Prozess: Hatte er die Einwilligung des Patienten?

Alle haben Frage gehört

Der Anwalt des damaligen Auszubildenden sagt, dass das ganz klar der Fall gewesen ist. Er betont: «Es haben alle gehört. Der Feuerwehrmann hat gefragt, der Patient hat «Ja» gesagt. Dies bezeugen nicht nur die anwesenden Schutzleute, sondern auch die Notärztin, die im Behandlungszimmer anwesend war.» Zudem sei auf dem Foto nur der Ring und etwas Haut zu sehen gewesen. Kein pornografisches Bild.

Den Vorwurf des Privatklägers, dass auch die lokalen Feuerwehrleute Bilder vom Penis mit Stahlring gemacht hätten, verneinen sie vehement. «Ich mache nie Fotos während Einsätzen, auch nicht an diesem 11. Juni 2017», sagte der Angeklagte.

Der Privatkläger erlebte den Einsatz der Retter völlig anders. Er ist der festen Überzeugung, die Feuerwehrmänner hätten sich sehr schlecht benommen. Sie hätten gesagt, dass sie jetzt auch noch ein Bild machen müssten. Sowas sehe man ja nicht jeden Tag. Darum stalkte er seine Retter anschliessend über Monate. Er kassierte dafür zwei Strafbefehle wegen mehrfacher Drohung, Verleumdung, versuchter Nötigung. Es wurden bei ihm zu Hause sogar Waffen konfisziert. Er ging bis vor Bundesgericht, um gegen mehr als drei Personen eine Strafuntersuchung durchzusetzen. Er verlor auch diesen Prozess.

Richter ermahnt Retter

Der Richter begründete die Freisprüche mit den fehlenden Beweisen. «Alle haben die Frage und die Einwilligung gehört. Es gibt keinen Grund, den Aussagen nicht zu glauben. Im Zweifel für den Angeklagten.» Er ermahnt aber die Feuerwehrleute auf der Anklagebank. Er kritisiert: «Der heikle Einsatz wurde nicht vorsichtig genug durchgeführt. Es waren zu viele Leute im Raum, die nicht beteiligt waren. Die Einwilligung sollte man sich schriftlich geben lassen, oder eben, keine Aufnahmen machen. Störend ist auch, dass ein privates Handy benutzt wurde.» 

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