Das Kreisgericht Toggenburg sprach den Beschuldigten vor einem Jahr schuldig der jeweils mehrfachen sexuellen Nötigung, der Schändung, der sexuellen Handlungen mit Kindern, der Pornografie, der Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie der Anstiftung zur Herstellung von Pornografie.
Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Das Gericht verfügte weiter eine ambulante Massnahme während des Strafvollzugs. Sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung.
Grundlage des Verfahrens war der Fund von 2700 Fotos und 150 Filmen mit kinderpornografischen Aufnahmen auf einem Datenträger des Beschuldigten. Er hatte die Bilder zumeist selber produziert. Dabei soll der Mann die beiden Mädchen immer wieder sexuell missbraucht und sich dabei gefilmt haben.
Eines der Opfer ist ein damals fünfjähriges Mädchen aus der Slowakei, das bei den zahlreichen Treffen in Begleitung seiner Mutter war. Fotografiert und gefilmt wurde weiter ein zehnjähriges Mädchen aus Polen, das sich über zwei Jahre jeweils allein mit dem Angeklagten in diversen Hotelzimmern aufhielt.
Als der Mann 2009 in Polen nach einer Anzeige in Untersuchungshaft sass, schickte ihm eine Frau aus der Ukraine per Mail Sexbilder ihrer damals siebenjährigen Tochter. Daraus entwickelte sich eine Art Geschäftsbeziehung: Der Mann soll bei der Frau gegen Geld pornografische Aufnahmen bestellt haben. Dabei gab er konkrete Anweisungen, welche Posen das Kind einzunehmen hat.
Er wolle die Schulsprüche nicht anfechten, sagte der 66-Jährige am Freitag vor Kantonsgericht. «Ich gebe das nicht nur zu. Ich bereue es sehr.» Ab Mitte 2007 habe er pornografische Fotos von Kindern gemacht. Später folgten auch sexuelle Handlungen. «Das Eis war gebrochen», sagte er.
Er habe sich die Handlungen schöngeredet. Den Müttern habe er Geld geschickt. «Ich habe nicht an meine eigene Tochter gedacht, als ich die Missbräuche begangen habe», sagte der Beschuldigte. Man dürfe ihn aber nicht einfach versorgen. Er sei kein Fall für den 59er (kleine Verwahrung). Er habe Pläne und wolle heiraten.
«Wir haben es mit einer grossen Anzahl von schweren Delikten und besonders erniedrigenden Handlungen zu tun», sagte die Staatsanwältin. Sie hielt an ihren Anträgen fest und forderte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und eine stationäre therapeutische Massnahme für den Beschuldigten. Er habe grosse Anstrengungen unternommen, um die Opfer zu treffen. Er habe die Mütter mit Geschenken geködert. Es bestehe eine grosse Rückfallgefahr.
Der Verteidiger plädierte auf eine mildere Bestrafung von maximal sechs Jahren. Er kritisierte die lange Verfahrensdauer. Der Beschuldigte sei bereits im Oktober 2014 verhaftet worden. Wenn die Untersuchungshaft von Polen angerechnet werde, müsse sein Mandant auf freien Fuss gesetzt werden. Dieser werde die ambulante Therapie weiterführen.
Das Kantonsgericht St. Gallen wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnen.
(SDA)