17 Jahre lang sass der Zürcher Heiri K.* (63) hinter Gittern. 17 Jahre, in denen sich der Mann nie wirklich auf eine Therapie eingelassen hat – obwohl er eine Prostituierte vom Drogenstrich ermordet hat.
Nun hat er seine Strafe abgesessen. Am 28. Juni wird der Mann aus dem Zuchthaus entlassen. Justiz und Polizei sehen diesem Datum mit gemischten Gefühlen entgegen: Sie halten den Bauern noch immer für gefährlich.
Handy verriet den Mörder
Das Verbrechen an der drogenabhängigen I. H. ** schlug im Jahr 2003 in der Schweiz hohe Wellen. Es hatte nur aufgrund der hartnäckigen Arbeit der Mordermittler der Zürcher Kantonspolizei aufgeklärt werden können. Eines der Handys der Prostituierten hatte in der Region, wo Heiri K. wohnte, Signale ausgesandt.
Bald hatte die Kripo den Bauern im Visier: Er hatte regelmässig den Zürcher Drogenstrich aufgesucht. Und die Beamten wurden bei ihm fündig – dank Leichenspürhunden, welche die vergrabene Leiche bei der Scheune orteten. 2006 kam es zum viel beachteten Prozess vor dem Zürcher Geschworenengericht.
Bauer Heiri konnte Messerstiche nicht erklären
Der Bauer gab an, die Frau vom Drogenstrich auf seinen Hof gebracht zu haben. Am folgenden Tag seien unvermittelt zwei Velofahrer aufgetaucht. Er habe verhindern wollen, dass man ihn mit der Frau sehen konnte. Deshalb habe er ihr den Mund zugehalten. «Ich wollte nur, dass sie ruhig ist», beteuerte er vor Gericht. Der Tod der Frau sei nicht vorsätzlich geschehen.
Bei der Obduktion wurde festgestellt, dass auf die Frau mit einem Messer eingestochen worden war. Heiri K. gab zu, das im Körper steckende Messer gesehen zu haben. Er müsse es wohl gewesen sein, könne sich jedoch nicht daran erinnern. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, wie zwei Drahtschlingen an den Hals des Opfers kamen, hatte Heiri K. ebenfalls keine Erklärung.
Das Geschworenengericht verurteilte den Landwirt wegen Mord zu 17 Jahren Zuchthaus. Zudem wurde eine strafbegleitende psychiatrische Therapie angeordnet. Dies hätte damals erlaubt, beim Scheitern der Massnahme eine nachträgliche Verwahrung anzuordnen.
Heiri K. muss entlassen werden
Wie BLICK aus justiznahen Kreisen erfuhr, hat sich Heiri K. inhaltlich bis heute nie auf eine Therapie eingelassen. Über den Sachverhalt zu sprechen, verweigerte er und machte weiterhin einen Gedächtnisverlust geltend.
«Heiri K. war ein Musterhäftling mit zwei Gesichtern», sagt ein Justizinsider. Dasselbe hatte bereits der psychiatrische Gutachter geäussert. Er sah eine hohe Rückfallgefahr. Und diese besteht offenbar auch heute noch. Die Therapie wurde 2015 endgültig abgebrochen.
So gingen die Jahre ins Land. Der Termin einer bedingten Entlassung, die ab 2015 möglich gewesen wäre, verstrich. Ausser einigen begleiteten Urlauben gab es für Heiri K. keinerlei Vollzugslockerungen. «Um vor weiteren unangenehmen Fragen Ruhe zu haben, hat er offenbar den Weg gewählt, die ganze Strafe abzusitzen» vermutet ein Bekannter des Bauern.
In ein paar Monaten wird der Langzeithäftling nun entlassen. «Es gibt Kripoleute, denen es die Nackenhaare aufstellt, wenn sie daran denken», sagt der Insider.
Nun muss es die Polizei wieder richten
Muss oder kann der Prostituiertenmörder jetzt überwacht werden? Gemäss BLICK-Informationen setzt der Vollzug auf den Gewaltschutz der Zürcher Kantonspolizei.
Bei der Justiz hält man sich deswegen bedeckt. «Zum konkreten Fall kann ich aus datenschutzrechtlichen Gründen nichts sagen. Doch ist es korrekt, dass es bei Vollverbüssung der Strafe nicht mehr möglich ist, dem Täter Weisungen zu erteilen», sagt Thomas Noll von Justizvollzug und Wiedereingliederung Zürich.
Ein Insider vergleicht die Situation mit dem Nachbarland: «In Deutschland werden gefährliche Gewalttäter, die nicht in der Sicherungsverwahrung bleiben können, von einer Observationsgruppe überwacht. Der Täter muss stets wissen, dass ihm die Polizei im Nacken sitzt.»
Heiri K. reagierte auf eine Interview-Anfrage von BLICK ablehnend. Sein Anwalt Thomas Häusermann gibt bekannt: «Mein Mandant, der einen absolut tadellosen und vorbildlichen Vollzug hinter sich hat, wird sich nicht äussern.»
* Name geändert
** Name bekannt