Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. (Archivbild)
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SDASchweizerische Depeschenagentur
Beide Beschuldigten sind bereits wegen Unterstützung des Islamischen Staats (IS) vorbestraft, wie die Bundesanwaltschaft (BA) am Donnerstag mitteilte. Die beiden Beschuldigten sollen ab Januar 2022 bis zu ihrer Verhaftung im Juni 2022 damit beschäftigt gewesen sein, ihre Reise nach Syrien zum IS geplant zu haben.
Zudem sollen sie umfassende Propagandaaktivitäten zugunsten des IS ausgeführt und diesen finanziell unterstützt haben. Die beiden Schweizer Beschuldigten haben gemäss Anklageschrift zahlreiche Telegram-Kanäle betrieben. Auf dem Messaging-Dienst hätten sie auf Deutsch übersetzte Veröffentlichungen des IS verbreitet.
Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.