Projekt verlängert
Projekt für Integrationsvorlehren wird erweitert

Ab August sollen nicht nur Geflüchtete Integrationsvorlehren absolvieren können, sondern auch Ausländerinnen und Ausländer ohne nachobligatorische Ausbildung, die Hilfe beim Einstieg in den Arbeitsmarkt brauchen. Auch wird das Programm um zwei Jahre verlängert.
Publiziert: 03.05.2021 um 11:27 Uhr
Der Eritreer Henok absolviert eine Integrationsvorlehre bei der Post. Das Programm wird nun verlängert und erweitert. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY

Der Bundesrat entschied bereits im Mai 2019, das Pilotprogramm «Integrationsvorlehre» (Invol) bis 2024 zu verlängern und zu erweitern. Neu können nicht nur anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene, sondern auch Jugendliche und junge Erwachsene ausserhalb des Asylbereichs eine solche Lehre absolvieren.

Im Fokus stünden Personen aus EU/Efta-Staaten sowie aus Drittstaaten, die nach der obligatorischen Schulzeit keine Ausbildung absolviert haben, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Montag mit. Der Bundesrat wolle mit dem Angebot das Potenzial der Arbeitskräfte im Inland besser ausschöpfen.

Ausserdem soll die Integrationsvorlehre dazu beitragen, dass weniger Menschen ohne Ausbildung von Sozialhilfe abhängig werden. Der Bundesbeitrag für die Erweiterung und Verlängerung der Invol beträgt über drei Jahre insgesamt 44,8 Millionen Franken. 17 Kantone unterstützen das Programm.

Das SEM zog im Communiqué Bilanz für das zweite Jahr mit der Integrationsvorlehre, die seit 2018 angeboten wird: 737 der 867 Teilnehmenden schlossen die Integrationsvorlehre erfolgreich ab. Von ihnen fanden 514 eine Lehrstelle. Die Abschlussquote bewege sich im Rahmen de ersten Durchgangs, so das SEM.

Um mehr Geflüchteten den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermögliche, wird seit Januar 2021 ein zweites Pilotprogramm umgesetzt. Es nennt sich «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen». Mit 14 Kantonen wurden Subventionsverträge abgeschlossen.

Arbeitgeber, die Geflüchtete mit einem ausserordentlichen Einarbeitungsbedarf zu den üblichen Bedingungen einstellen, erhalten mit dem Programm einen Zuschuss. Diese Entschädigung wird -ähnlich wie bei der Arbeitslosen- und der Invalidenversicherung - während einer bestimmten Zeit ausbezahlt.

Dank diesem Programm sollten jedes Jahr mindestens 300 Personen eine unbefristete oder längerfristige Arbeitsstelle antreten können, schreibt das SEM. Der Bund leistet einen Beitrag von insgesamt 11,4 Millionen Franken über drei Jahre. Auch dieses Programm hat zum Ziel, das Arbeitskräfte-Potenzial im Inland zu fördern.

(SDA)

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