Der Bundesrat hat am Mittwoch eine anonymisierte Version des «Berichts Cornu» zur Geheimarmee P-26 aus dem Jahr 1991 veröffentlicht. Untersucht wurden die Beziehungen zwischen der Organisation P-26 und ähnlichen Organisationen im Ausland.
Die geheime Widerstandsorganisation P-26 war 1990 aufgedeckt und anschliessend aufgelöst worden. Neben einer parlamentarischen Untersuchung wurde damals auch eine eine Administrativuntersuchung durchgeführt.
Schutzfrist dauert bis 2041
Der Bericht dazu war 1991 als «geheim» klassifiziert und seither nicht veröffentlicht worden. Damals war auch eine Fassung für die Medien erstellt worden, doch behielt die Regierung diese ebenfalls unter Verschluss. Diese Fassung hat der Bundesrat nun veröffentlicht.
Er sei zum Schluss gekommen, dass aus Sicht des Informations- und Datenschutzes der Veröffentlichung nichts im Weg stehe, schreibt der Bundesrat. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes seien jedoch einige Passagen geschwärzt worden. Die vollständige Version ist weiterhin als «geheim» klassifiziert. Die 50-jährige Schutzfrist läuft bis 2041.
Bilaterale Beziehungen zu britischen Diensten
Untersuchungsrichter Pierre Cornu hatte den Auftrag, die Beziehungen zwischen der Organisation P-26 und ähnlichen Organisationen im Ausland zu untersuchen. Im Zentrum steht die Frage, ob die Schweizer P-26 mit ausländischen Geheimarmeen in Kontakt stand oder gar ein Teil eines grösseren Netzwerkes war.
Cornu verneint dies, wie im Grundsatz bereits bekannt war. In den Schlussfolgerungen des Berichts schreibt er, die Vertreter von Geheimorganisationen der Nato-Länder hätten sich in internationalen Komitees vereinigt. Die Organisation P-26 habe sich an diesen Komitees nicht beteiligt und keine Beziehungen zu ihnen unterhalten.
Die Organisation P-26 habe indes bilaterale Beziehungen zu den offiziellen britischen Diensten unterhalten, nämlich zu den Nachrichtendiensten und zu einem Zweig des Nachrichtendienstes, der sich mit Fragen aus dem Bereich der «stay-behind» Organisationen befasst habe.
Diese Verbindungen hätten insbesondere die Teilnahme des Kaders des Spezialdienstes und der Organisation P-26 an regelmässigen Kursen und Übungen in Grossbritannien sowie die Teilnahme britischer Spezialisten als Übungsleiter oder als Beobachter an Übungen schweizerischer Dienste in der Schweiz umfasst. (SDA)