Es handelt sich um den Schweiz-Türken Ümit Y. (33)
Bund entzieht Terroristen erstmals den Schweizer Pass

Das Staatssekretariat für Migration entzieht zum ersten Mal einem Doppelbürger die Schweizer Staatsbürgerschaft. Ümit Y. (33) hatte für den Islamischen Staat Propaganda betrieben und Kämpfer rekrutiert.
Publiziert: 11.09.2019 um 12:59 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2019 um 21:15 Uhr
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Ümit Y. war 2018 wegen Terror-Propaganda und Rekrutierung von Dschihadisten verurteilt worden.
Foto: AFP
Nico Menzato und Lea Hartmann

Es ist eine Premiere: Zum ersten Mal überhaupt entzieht der Bund einem Doppelbürger den Schweizer Pass. Beim Betroffenen handelt es sich gemäss BLICK-Recherchen um Ümit Y.* (33). Der Schweiz-Türke ist vor gut einem Jahr vom Bundesstrafgericht zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. 

Propaganda für den IS

Von Januar 2014 bis Februar 2017 hatte Ümit Y. laut Anklage in Lugano und den italienischen Städten Como und Reggio Emilia Propaganda für die damalige Al-Nusra-Front betrieben. Dabei hatte er gemäss Anklage eine «indoktrinierende und radikalisierende Rolle» inne.

Zudem half der Konvertit und ehemalige Tischtennis-Juniorenmeister 2015 von Lugano und der Türkei aus zwei Männern, ins syrisch-irakische Kriegsgebiet zu gelangen. Dies tat er laut der Anklage im Wissen, dass die beiden Männer sich der Terrormiliz IS anschliessen wollten.

Sicherheit des Landes gefährdet

Der Bund kann einem Doppelbürger das Schweizer Bürgerrecht entziehen, wenn diese Person den Interessen oder dem Ruf der Schweiz erheblichen Schaden zugefügt hat und damit die Sicherheit des Landes gefährdet.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie ein schweres Verbrechen im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten oder gewalttätigem Extremismus begangen hat. Diese Voraussetzungen sind aus Sicht des SEM in diesem Fall erfüllt, wie es in der Medienmitteilung des Bundes heisst. 

Über ein Dutzend Dschihad-Doppelbürger

Neben dem Schweizer Bürgerrecht wird Ümit Y. auch das Bürgerrecht des Kantons und der Gemeinde entzogen. Der Entscheid des SEM ist noch nicht rechtskräftig. Der Terrorhelfer kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Anfang Juni hatte der Bundesrat in einer Antwort auf einen Vorstoss festgehalten, dass der Bund aktuell über ein Dutzend Doppelbürger identifiziert habe, die im Verdacht stünden, sich im Ausland an Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten beteiligt zu haben. Auch in diesen Fällen wird der Entzug der Staatsbürgerschaft geprüft.

*Name der Redaktion bekannt

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