Nach Zug-Drama in Frankfurt
SVP Zürich wegen Eritreer-Hetze angezeigt

Die Kantonalzürcher SVP hat eine Anzeige am Hals. Grund ist eine mutmasslich rassistische Äusserung der Partei im Zusammenhang mit dem Gleis-Drama in Frankfurt.
Publiziert: 03.08.2019 um 09:45 Uhr
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Aktualisiert: 04.08.2019 um 08:47 Uhr
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Habte A. wird in den Gerichtssaal des Frankfurter Landgerichts gebracht.
Foto: keystone-sda.ch
Lea Hartmann

Die Zeilen haben für Empörung gesorgt: Nur wenige Stunden nach dem Gleis-Drama in Frankfurt vergangenen Montag nahm die SVP des Kantons Zürich die Tat des Eritreers Habte A.* (40) zum Anlass, um die Wahlkampf-Trommel zu rühren.

In einem via Twitter weiterverbreiteten Communiqué schrieb die Partei, dass man «seit jeher die lasche Asylpolitik gegenüber Eritreern» kritisiere. Die Tat zeige «einmal mehr» auf, «dass es sich bei solchen Personen um nichtintegrierbare Gewalttäter handelt, die in der Schweiz nichts zu suchen haben». 

Anzeige landete in Basel

Eine Aussage, die nun juristische Konsequenzen nach sich zieht. Die Gruppe Linke PoC hat die Zürcher SVP wegen Rassendiskriminierung angezeigt. Beim Absender der Anzeige handelt es sich um eine lose organisierte Gruppierung mit Sitz in Zürich, die sich gegen Rassismus und Diskriminierung einsetzt. PoC steht für «People of Color», eine Bezeichnung für Personen nicht weisser Hautfarbe. 

Die Anzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eingereicht, weil die Veröffentlichung der Medienmitteilung über einen Basler Server gelaufen sei, erklärt Saule Yerkebayeva, Sprecherin der Linke PoC. Die Basler Behörden äussern sich grundsätzlich nicht zum Eingang von Strafanzeigen.

«Systematische Herabsetzung einer Volksgruppe»

Dass man für die Tat eines Einzelnen eine ganze Volksgruppe verantwortlich mache, und nicht nur für Repression gegen den Täter, sondern gegen alle Migrantinnen und Migranten fordert, sei klar rassistisch, so die Begründung der Gruppierung. Die Formulierung sei bewusst so gewählt worden, dass damit alle Eritreer gemeint sein könnten. «Dies stellt eine systematische Herabsetzung einer ganzen Volksgruppe dar.»

Eine solche systematische Herabsetzung fällt unter die Anti-Rassismus-Strafnorm und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Laut Yerkebayeva rechnen die organisationsinternen Juristen der Anzeige gute Chancen aus. «Wir hoffen, dass wir dieses Mal siegen werden», sagt sie. 

Schon gegen «Allahu akhbar»-Busse geklagt

Denn es ist nicht das erste Mal, dass die Gruppierung in ihrem Kampf gegen Rassismus im Alltag strafrechtliche Mittel ergreift. Anfang Jahr reichte sie bei der Schaffhauser Staatsanwaltschaft Anzeige ein, weil ein junger Mann wegen der Begrüssung eines Bekannten mit dem Ausruf «Allahu akhbar» («Gott ist gross») eine Busse bekommen hatte. Damals musste die Organisation eine Niederlage einstecken: Die Behörden schmetterten die Anzeige ab.

* Name der Redaktion bekannt

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