Zankapfel Replay-TV
Nationalrat verbietet Replay-TV nicht

Es ist der Zankapfel der Urheberrechtsrevision. Jetzt hat der Nationalrat entschieden: Das Überspulen von Werbung wird nicht verboten. Die grosse Kammer stellte sich damit gegen die vorberatende Kommission.
Publiziert: 14.12.2018 um 09:51 Uhr
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Aktualisiert: 17.07.2019 um 19:43 Uhr
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Der Nationalrat debattierte heute über den Zankapfel der Urheberrechtsrevision. Er versenkte die umstritten Replay-Regelung der vorberatenden Kommission.
Foto: Keystone
Cinzia Venafro

Spulen oder nicht Spulen – das war heute Morgen die heisse Frage unter der Bundeshauskuppel. Der Nationalrat debattierte über die Revision des Urheberrechts. Grösster Zankapfel der Gesetzes-Überarbeitung: Sollen Zuschauer unliebsame Werbung überspringen können? 

Denn zeitversetztes Fernsehen wird immer beliebter. Den Primetime-Blockbuster kann man gemütlich eine Stunde nach Beginn einschalten – und so bequem die Unterbrecherwerbung überspringen. Das Problem: Dadurch entfallen Werbeeinnahmen für die TV-Stationen.

Widerstand gegen Spulverbot gross

Und so wollte die vorberatende Rechtskommission im Gesetz verankern, dass die TV-Sender direkt mit den Kabelunternehmen über die Möglichkeit zum Überspringen von Werbung verhandeln. Konkret müsste also etwa SRF mit der Swisscom oder Cablecom eine Vergütung aushandeln. Das letzte Wort hätte der Sender.

Doch bereits vor der Ratsdebatte regte sich Widerstand gegen diese Variante. Die Stiftung für Konsumentenschut befürchtete, dass die Fernsehsender das Überspulen der Werbung nicht erlauben werden. Und baute eine Drohkulisse auf. Wenn man die Spulfunktion auf der Fernbedienung verbiete, sei dies «ein Rückfall in die Steinzeit», so die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS).

Und die Drohkulisse fruchtete: Der Nationalrat versenkte den Vorschlag ihrer vorbereitenden Komission – mit 182 Stimmen fast einstimmig.

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