Jacques de Watteville – mit 65 eigentlich im Pensionsalter – hat Ende Juni sein Amt als Staatssekretär für Internationale Finanzfragen (SIF) abgegeben. Auf Wunsch des Bundesrats bleibt er der Eidgenossenschaft aber noch ein weiteres Jahr als Chefunterhändler mit der EU erhalten. Wieviel er davon wirklich arbeiten wird, ist allerdings unklar. Denn aus seinem Job beim SIF bringt der Spitzendiplomat noch 148 Ferientage mit. Dabei handelt es sich nur um nicht bezogene Ferien; Überstunden kann ein Staatssekretär nicht aufschreiben.
Viel zu tun in Peking und Brüssel
Doch fast 30 Wochen Ferien, angesammelt in fünf Jahren (so lange war de Watteville SIF-Chef)? Ganz so ist es nicht. Gemäss dem Aussendepartement EDA ist das Ferienguthaben nicht in den letzten Jahren entstanden, sondern zuvor, als er für das EDA in China tätig war, während die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen in die entscheidende Endphase traten. Zuvor war er in Brüssel stationiert – mitten in der Finanzkrise. Da gab es sicher mehr als genug zu tun.
Dennoch darf es so hohe Ferienguthaben gar nicht geben. Die Bundesämter sind gemäss Eidgenössischem Personalamt angehalten, die Ferienbestimmungen durchzusetzen. Nach fünf Jahren verjähren alle Ferienansprüche — das Obligationenrecht gelte in diesem Punkt auch für das Bundespersonal.
Am Ende wird ausbezahlt
Die 30 Wochen warfen daher auch im Bundesrat Fragen auf. Sein neuer Arbeitsvertrag ging jedenfalls nicht sofort durch, wie der «Tagesanzeiger» berichtet. Im zweiten Anlauf aber hat der Bundesrat «den neuen Arbeitsvertrag mit der Regelung des Feriensaldos gutgeheissen», wie das EDA schreibt. Allerdings wurde de Watteville verpflichtet, in seinem letzten Jahr noch möglichst viele Ferien abzubauen. Dass das passiert, ist eher unwahrscheinlich, muss die Schweiz mit Brüssel doch die Personenfreizügigkeit anpassen.
Das heisst, de Wattevilles Ferien kommen den Steuerzahler teuer zu stehen. Denn wie das EDA dem «Tagesanzeiger» mitteilte, werde ein allfälliger Rest bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt. Angesichts der Grösse des Ferienguthabens dürfte das in diesem Fall deutlich mehr als 100'000 Franken ausmachen. (sf)