Weil Auslandschweizer nicht mitmachen konnten
Lombardi-Abwahl kommt wohl vor Bundesgericht

Der Wahlkrimi nach der hauchdünnen Abwahl von CVP-Ständerat Filippo Lombardi geht weiter. Neue Zahlen der Tessiner Regierung zeigen: Über 100 Wahlcouverts aus dem Ausland gelangten nicht rechtzeitig an die Urne.
Publiziert: 08.12.2019 um 23:29 Uhr
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Aktualisiert: 09.12.2019 um 06:17 Uhr
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Bloss 45 Stimmen fehlten Filippo Lombardi zur Wiederwahl in den Ständerat.
Foto: Keystone
Ladina Triaca

Im Tessin brodelt es. Bereits kurz nach der hauchdünnen Abwahl von CVP-Ständerat Filippo Lombardi (63) reichte sein Parteikollege und Anwalt, Gianluca Padlina (39), Rekurs beim Tessiner Verwaltungsgericht ein. Der Grund: Viele Auslandtessiner sollen ihre Wahlunterlagen zu spät erhalten haben.

Nachdem der Tessiner Staatsrat Padlinas Rekurs am Freitag abgelehnt hat, wird das kantonale Verwaltungsgericht wohl in den nächsten Tagen über die Beschwerde befinden. Für Padlina ist klar: «Die Wahrscheinlichkeit, dass ich den Fall ans Bundesgericht weiterziehen werde, ist erheblich gestiegen.»

113 verspätete Couverts

Auf Padlinas Initiative hin hatten die Tessiner Gemeinden in den vergangenen Wochen sämtliche Wahlcouverts sammeln müssen, die zu spät – also nach dem zweiten Wahlgang am 17. November – eingetroffen sind.

Nun hat die Tessiner Regierung erste Zahlen publiziert. Insgesamt sind 113 Wahlcouverts in 47 Gemeinden erst nach der Urnenschliessung eingegangen. 36 Gemeinden haben noch nicht informiert, 32 weitere Gemeinden haben keine Verzögerungen festgestellt.

Drei Gemeinden verschickten zu spät

Zudem hat die Regierung die Versanddaten von 19 Gemeinden veröffentlicht. Und was er da sah, brachte Padlina erst recht auf die Palme: «Die Daten der Regierung zeigen, dass mindestens drei Gemeinden – Vacallo, Neggio und Serravalle – die Wahlunterlagen erst am 30. respektive am 31. Oktober ins Ausland verschickt haben», so der CVP-Stadtrat aus Mendrisio.

Die Wahrscheinlichkeit sei gross, dass die betroffenen Auslandtessiner die Wahlunterlagen deshalb nicht rechtzeitig – also spätestens zehn Tage vor dem zweiten Wahlgang – erhalten haben.

B-Post ins Ausland

Stinksauer ist der Präsident der kantonalen Anwaltskammer aber noch aus einem zweiten Grund: «Ich kann beweisen, dass mindestens eine Gemeinde die Wahlcouverts per B-Post verschickt hat», so Padlina. Dies, obwohl in den kantonalen Richtlinien ausdrücklich festgeschrieben sei, dass die Unterlagen per A-Post verschickt werden müssen.

«Ich verlange von der Regierung, dass sie nun die Post-Belege aller Gemeinden offenlegt», so der 39-Jährige. Padlina hatte zuvor vergeblich versucht, Einblick in die Akten der Regierung zu erhalten.

Es wäre nicht das erste Mal, dass sich das Bundesgericht mit der Wahlbeteiligung von Auslandschweizern befasst. In der Vergangenheit kam das Gericht zum Schluss, dass die Auslandschweizer das Wahlresultat nicht wesentlich beeinflussen würden. Ob es das bei den bloss 45 Stimmen Unterschied im Tessin auch so sieht, wird sich wohl bald zeigen.

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