Wer wegen Sexualstraftaten mit Kindern verurteilt wurde, darf nie mehr mit Kindern arbeiten. Was die 2014 angenommene Pädophilen-Initiative forderte, wird nun umgesetzt. Wie der Bundesrat heute beschlossen hat, treten die entsprechenden Gesetzesbestimmungen auf den 1. Januar 2019 in Kraft.
Das lebenslängliche Tätigkeitsverbot gilt unabhängig von der Höhe der Strafe. Auch wer wegen sexueller Belästigung verurteilt wurde, darf künftig nicht mehr mit Kindern oder anderen besonders schützenswerten Personen, also beispielsweise Menschen mit Behinderung oder Senioren, arbeiten.
Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur bei Personen vor, die wegen eines besonders leichten Vergehens verurteilt werden und bei denen keine Rückfallgefahr besteht. Ein Beispiel dafür ist, wenn sich ein junger Erwachsener in eine Minderjährige verliebt.
Durchgesetzt wird das Verbot der beruflichen oder freiwilligen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mittels des Auszugs aus dem Strafregister und des Sonderprivatauszugs. Mit diesen können Arbeitgeber, Organisationen oder Behörden prüfen, ob ein Bewerber oder Mitarbeiter einem Tätigkeitsverbot unterliegt. Zudem können die Täter von der Bewährungshilfe überwacht werden. (lha/SDA)