Das Flugzeug landete am Donnerstag um 17 Uhr in Zürich. An Bord: Eine Schweizer Familie, die verdächtigt wird, gegen das IS-Gesetz verstossen zu haben. Das IS-Gesetz stellt unter anderem auch Propaganda für die Terrororganisation unter Strafe.
In Haft genommen wurden die Personen nicht. Nach ihrer Ankunft seien sie von Vertretern der Schweizer Sicherheitsbehörden befragt worden, sagte André Marty, Mediensprecher der Bundesanwaltschaft (BA) am Freitag. «Es gilt die Unschuldsvermutung.»
In der Türkei niedergelassen
Die Familie hatte sich in der Türkei niedergelassen, wurde aber von den türkischen Behörden im Rahmen von «fremdenpolizeilichen Massnahmen ausgewiesen», so Marty. Weitere Angaben machte die BA nicht. Sie will im Verlauf der nächsten Woche allenfalls erneut informieren.
Die BA legte noch einmal Wert auf die Feststellung, dass sich die drei Personen nicht im Kriegsgebiet des sogenannten Islamischen Staates (IS) aufgehalten haben, also weder in Syrien noch im Irak. Es handle sich damit nicht um IS-Rückkehrer.
60 bis 70 Strafverfahren
In der Schweiz laufen rund 60 bis 70 Strafverfahren gegen Terror-Sympathisanten, die etwa im Internet Propaganda für Terrororganisationen betrieben haben. Das verstösst gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Kaida» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.
Parallel dazu sind die Namen einiger IS-Kämpfer mit Schweizer Pass bekannt, die in Syrien in Haft sind. In die Schweiz zurückgebracht wurde von ihnen bisher niemand. Justizministerin Karin Keller-Sutter (56) hatte sich im BLICK gegen eine aktive Rücknahme von mutmasslichen IS-Reisenden ausgesprochen. Sie und der Gesamtbundesrat wollen, dass diese Kämpfer vor Ort vor Gericht gestellt werden, weil dort die Beweisführung einfacher sei.
Doppelbürger ausbürgern
Das stösst auch auf Unterstützung von Aussenpolitikern. «Ich bin mit Justizministerin Karin Keller-Sutter einig, dass solche Strafuntersuchungen vor Ort grössere Erfolgschancen hätten», sagt etwa SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel (54). «Auch aus diesem Grund sind Rückschaffungen in die Schweiz möglichst zu verhindern.»
Klar ist für ihn, dass die Familie ausgebürgert werden soll, für den Fall, dass es sich um Doppelbürger handle. «Das Justizdepartement soll hier durchgreifen.»
(tbr/dba/SDA)