Am Mittwoch hat der Bundesrat seine Botschaft an das Parlament verabschiedet. Darin legt er dar, wie er gegen die noch immer existierende Lohnungleichheit bei Frauen und Männern vorgehen will. In den wesentlichen Punkten ist die Regierung bei ihren ursprünglichen Vorschlägen geblieben.
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sollen demnach verpflichtet werden, alle vier Jahre betriebsintern eine Lohnanalyse durchzuführen. Die Firmen können dabei das System zur Analyse frei wählen, solange dieses international anerkannt ist. Der Bund stellt den Unternehmen jedoch das Aanalyse-Instrument «Logib» kostenlos via Internet zur Verfügung.
Die Analyse muss danach extern überprüft werden. Die Kontrolle können die Firmen wahlweise einem Revisionsunternehmen, anerkannten Lohngleichheitsexperten oder den Sozialpartnern übertragen. In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat vorgeschlagen, auch staatlich anerkannte Selbstregulierungsorganisationen für die Prüfung zuzulassen. Darauf verzichtet er nun.Informationspflicht
Anschliessend müssten die Arbeitgeber die Angestellten über das Ergebnis der Kontrolle und das Ausmass einer allfälligen Lohndiskriminierung informieren. Diese Informationspflicht soll für das Unternehmen einen Anreiz schaffen, Unstimmigkeiten zu korrigieren.
Eine «Lohnpolizei» im Sinne staatlicher Kontrollen und Sanktionen ist jedoch nicht geplant: Der Bundesrat setzt darauf, dass Unternehmen die Löhne anpassen, wenn die Ungleichheit sichtbar wird. Nach harscher Kritik in der Vernehmlassung verzichtet er auch auf die Einführung einer öffentlich zugänglichen «Schwarzen Liste» mit säumigen Arbeitgebern oder einer Meldepflicht an eine staatliche Stelle.
8000 Franken im Jahr
Bundesrat hatte Ende 2015 angekündigt, mit einer Änderung des Gleichstellungsgesetzes gegen die Lohndiskriminierung vorgehen zu wollen. Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern sei seit über 30 Jahren in der Verfassung verankert, aber noch immer nicht umgesetzt worden, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga damals.
Noch immer verdienen Frauen für gleichwertige Arbeit weniger als Männer. Nach wie vor beträgt der nicht erklärbare Lohnunterschied laut dem Bundesrat 8,7 Prozent, was 678 Franken pro Monat entspricht. Pro Jahr sind das über 8000 Franken. Freiwillige Massnahmen wie der Lohngleichheitsdialog hätten leider nicht zum gewünschten Erfolg geführt.
Thema polarisiert
Ob die Vorlage im Parlament eine Mehrheit findet, ist indes offen. In der Vernehmlassung hatten die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen stark polarisiert. Begrüsst wurden sie von der Hälfte der Kantone, der SP, den Grünen, der GLP und den Arbeitnehmerorganisationen. Allerdings hätten sich diese Sanktionen gewünscht.
Gegen eine Regulierung stellten sich die andere Hälfte der Kantone, SVP, FDP, CVP und BDP sowie die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände. Eine geschlossene Ablehnung durch die bürgerlichen Parteien ist allerdings nicht zu erwarten: Die CVP- und die FDP-Frauen etwa sprachen sich für Massnahmen aus.
Die Kritiker warnen vor administrativem Aufwand und Kosten für die Unternehmen. Dazu sagte Sommaruga, auch Lohndiskriminierung habe ihren Preis. (SDA)