Bürgerliche Bundesräte verhinderten härtere Strafen für Vergewaltiger
Rickli sauer auf Maurer und Co.

Maurer, Parmelin, Cassis und Schneider-Ammann: Sie sind schuld daran, dass Vergewaltiger nicht strenger bestraft werden.
Publiziert: 28.04.2018 um 11:03 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 18:44 Uhr
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SVP-Nationalrätin Natalie Rickli ist nicht zufrieden mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Strafmassverschärfung für Sex-Täter.
Foto: Keystone
Sermîn Faki

Natalie Rickli (41) ist einmal mehr unzufrieden. Dass Justizministerin Simonetta Sommaruga (57, SP) die Mindeststrafe für Vergewaltiger lediglich von einem auf zwei Jahre heraufsetzen will, ist der Zürcher SVP-Nationalrätin nicht genug: «Die Vorlage geht viel zu wenig weit», so Rickli diese Woche zu BLICK.

Was Rickli vor allem stört: Bei Strafen von bis zu zwei Jahren können Richter diese bedingt aussprechen. Rickli kämpft deshalb für eine Mindeststrafe von drei Jahren – so wäre gewährleistet gewesen, dass Vergewaltiger immer hinter Gitter müssen.

Geballter männlicher Widerstand

BLICK weiss aber: Bei Sommaruga ist Rickli mit ihrem Ärger an der falschen Adresse. Sie sollte sich an ihre eigenen Bundesräte wenden. Denn: Auch die SP-Bundesrätin wollte dafür sorgen, dass Vergewaltiger auf jeden Fall ins Gefängnis kommen.

Es waren just die beiden SVP-Magistraten Ueli Maurer (66) und Guy Parmelin (58), die das verhinderten – unter fleissiger Mithilfe von Ignazio Cassis (57, FDP) und Johann Schneider-Ammann (66, FDP).

Dass Maurer und Parmelin in der Bundesratssitzung vom Mittwoch an vorderster Front gegen Sommarugas Verschärfung geweibelt haben, ist das eine. Cassis aber stellte gar einen formellen Antrag, die Mindeststrafe auf zwei Jahre festzulegen.

Seine Begründung: «Wenn der Bundesrat eine bedingte Strafe ausschliessen wollte, das Parlament die Lösung des Bundesrats aber ablehnt, wäre das kontraproduktiv», so Cassis laut Dokumenten, die BLICK kennt.

Rickli setzt aufs Parlament

Sommaruga protestierte vehement dagegen, dass der Tessiner Kuschelurteile ermöglichen will: Bei einem «derart gravierenden Delikt wie einer Vergewaltigung oder einer Schändung» sei es gerechtfertigt, den bedingten Strafvollzug auszuschliessen, weil die Opfer lange «massiv» unter den physischen und psychischen Folgen leiden würden, hielt die Justizministerin fest.

Doch die bürgerlichen Männer hatten kein Einsehen. Mit den BLICK-Recherchen konfrontiert, lassen die betroffenen Departemente ausrichten, dass sie Bundesratsentscheide nicht kommentieren. Und Rickli? Diese ist irritiert. Sie könne nicht glauben, dass ihre SVP-Bundesräte zu Cassis’ Plan die Hand reichten. Für sie ist aber klar: «Nun muss das Parlament nachbessern.»

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