Ab 2019 müssen Arbeitnehmer, die im Freien tätig sind, einen Bauhelm mit Nackenschutz und Sonnenblende tragen. Das hat die Suva beschlossen. Für die Baumeister ist es eine realitätsfremde Massnahme. Sie pochen auf Eigenverantwortung.
Der wirksame Schutz vor starker Sonneneinstrahlung sei ein wichtiges Thema, schreibt der Schweizerische Baumeisterverband in einer Mitteilung vom Freitag. Mit den neuen Regulierungsmassnahmen schiesse die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) aber übers Ziel hinaus. Diese seien realitäts- und praxisfremd.
Die Baumeister fordern deshalb von der Suva, die aus ihrer Sicht unnötigen Vorgaben zum Sonnenschutz zurückzunehmen. Zu begrüssen sei ein praxisgerechter Schutz vor UV-Strahlung. Auch erwarte der Verband, bei der Erarbeitung künftiger Lösungen miteinbezogen zu werden.
Jeder Dritte von Hautkrebs betroffen
Die Suva hatte am Mittwoch bekannt gegeben, die Arbeitgeber bei Hautkrebs mehr in die Pflicht zu nehmen. Jeden Tag erkrankten in der Schweiz drei Menschen wegen ihrer beruflichen Tätigkeit an weissem Hautkrebs, begründet sie die Einführung dieser obligatorischen Massnahmen ab Januar 2019.
Konkret müssten Mitarbeiter, die im Freien arbeiteten, auch in den heissen Sommermonaten Juli und August immer ein T-Shirt tragen und wiederholt Sonnencreme verwenden. Notwendig seien auch ein Bauhelm mit Nackenschutz und Sonnenblende oder eine Mütze. Für die Schutzausrüstung sind die Baumeister verantwortlich, auch für die Sonnencreme. (SDA)