Die E-Vignette soll in der Schweiz eingeführt werden
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Ständerat gibt grünes Licht:Die E-Vignette soll in der Schweiz eingeführt werden

Ständerat gibt grünes Licht
E-Vignette nimmt erste Hürde

Die Autobahnvignette gibt es künftig nicht nur in Kleber-Form, sondern auch digital. Auf freiwilliger Basis. Der Ständerat sagt Ja.
Publiziert: 17.12.2019 um 09:38 Uhr
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Aktualisiert: 17.12.2019 um 11:25 Uhr
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Bundespräsident Ueli Maurer betont: Die E-Vignette sei keine Vorstufe zur Einführung von Mobility-Pricing.
Foto: keystone
Ruedi Studer

Sie ist ein beliebtes Weihnachtsgeschenk: die Autobahnvignette. Künftig dürfte der Kleber aber seltener unter dem Tannenbaum liegen. Denn ab 2022 gibt es die Vignette auch in elektronische Form.

Der Ständerat hat grünes Licht für die E-Vignette gegeben. Und zwar deutlich – mit 39 zu zwei Stimmen. Dass sich kaum Widerstand regt, hat einen Grund: Die E-Vignette wird auf freiwilliger Basis eingeführt.

Die digitale Vignette wird erst dann zur Pflicht, wenn sich niemand mehr für die traditionelle Version interessiert: Fällt der Anteil der Klebevignette gemessen am Inlandabsatz unter zehn Prozent, wird ihr Vertrieb eingestellt. Aus heutiger Sicht liegt die Schwelle damit bei 600'000 Klebern.

Ueli Maurer: «Typisch schweizerischer Kompromiss»

Bundespräsident und Finanzminister Ueli Maurer (69) sprach von einem «typisch schweizerischen Kompromiss» und einem «pragmatischen Vorschlag».

Ein reiner Systemwechsel auf die E-Vignette sei nicht mehrheitsfähig, so Maurer. Doch die digitale Version sei ein weit verbreiteter Wunsch. Allfälligen Kritikern machte er gleich klar: «Die Vorlage stellt keine Vorstufe für die Einführung von Mobility Pricing dar.» Es sei eine rein technische Lösung.

Auch CVP-Ständerat Stefan Engler (59, GR) betonte als Kommissionssprecher, dass der Datenschutz streng geregelt sei. Die geografische Lokalisierung sei verboten.

Via App zur Vignette

Damit gilt künftig: Wer sich für die E-Vignette entscheidet, muss das Kontrollschild seines Fahrzeuges über eine App online registrieren. Anders als die Klebevignette ist die E-Vignette nicht an ein bestimmtes Fahrzeug, sondern an das Nummernschild gebunden. Im Ausland können künftig nur E-Vignetten gekauft werden.

Kontrolliert wird die E-Vignette wie die herkömmliche Klebevignette durch die Polizei und die Zollverwaltung. Ursprünglich war eine systematische elektronische Überwachung geplant, doch diese Idee fiel in der Vernehmlassung durch.

Die Klebevignette wird weiterhin visuell überprüft. Für die E-Vignette wird der Kontrollaufwand grösser, weshalb in erster Linie Stichproben vorgesehen sind. Entweder weisen die Autofahrer eine Kaufquittung in physischer oder elektronischer Form vor oder sonst wird über eine Kontrollschildabfrage überprüft, ob eine E-Vignette registriert ist.

Angedacht ist auch der Einsatz mobiler Kameras, die Alarm schlagen, wenn auf ein Nummernschild keine E-Vignette registriert ist. Sollte die Missbrauchsquote deutlich steigen, könnten stationäre Anlagen zur automatisierten Kontrolle aber wieder ein Thema werden.

Gleich viel Geld für Bundeskasse

Für die Bundeskasse ändert nichts. Der Bundesrat geht nämlich davon aus, dass die Einnahmen ungefähr gleich hoch bleiben wie heute. Diese belaufen sich auf rund 360 Millionen Franken pro Jahr und werden für Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen eingesetzt.

Die Vorlage geht nun an den Nationalrat, der in der Frühlingssession entscheiden wird. Dort wird sich einer besonders über das Geschäft freuen: der Bündner CVP-Nationalrat Martin Candinas (39). Er hatte die Kompromisslösung mit einer Motion angestossen – und damit die E-Vignette gerettet.

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