Sogar Impfzwang möglich
Das bedeutet die «besondere Lage»

Das Coronavirus in der Schweiz wird neu als «besondere Lage» eingestuft. Neben abgesagten Konzerten und Sportanlässen kann das noch andere Folgen haben.
Publiziert: 28.02.2020 um 13:20 Uhr
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Aktualisiert: 28.02.2020 um 20:35 Uhr
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Letztes Wochenende in Berlin: 40'000 Menschen gingen gegen die Corona-Massnahmen auf die Strasse.
Foto: imago

Es geht Schlag auf Schlag. Nachdem es bis Freitagvormittag bereits über ein Dutzend bestätigte Corona-Infektionen in der Schweiz gibt, handelt der Bundesrat. An einer ausserordentlichen Sitzung hat er beschlossen, angesichts der raschen Ausbreitung des Virus eine «besondere Lage» auszurufen. In einer Verordnung, die am Freitagnachmittag in Kraft tritt, verbietet er per sofort alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern. Das Verbot gilt bis mindestens 15. März.

Doch der Entscheid hat noch weitere Folgen: Der Bundesrat darf neu beispielsweise eine flächendeckende Quarantäne anordnen. Dies zum Beispiel für jene Personen, die mit einem Corona-Infizierten in Kontakt standen.

Schulen könnten geschlossen werden

Der Bundesrat dürfte mit der neuen Lage zudem Schulen oder privaten Unternehmen Vorschriften machen oder sie gar ganz schliessen. Derzeit sei das aber noch keine Option, sagte Berset zu BLICK. Ausserdem kann der Bund Ärzte und andere Gesundheitsfachpersonen verpflichten, bei der Eindämmung des Virus mitzuhelfen.

Im Notfall dürfte der Bundesrat die Bevölkerung oder Teile davon sogar zu einer Impfung zwingen. Das allerdings ist aktuell keine Option, weil es noch gar keinen Impfstoff gegen das Coronavirus gibt. Die Entwicklung läuft auf Hochtouren. Der Schweizer Nationalfonds will mehrere Millionen Franken in die Forschung nach einem Impfstoff investieren.

Nächste Stufe: Ausserordentliche Lage

Der Bundesrat könnte laut Epidemiengesetz auch noch die «ausserordentliche Lage» ausrufen. Das kommt aber nur in Frage, wenn die Situation so ausser Kontrolle gerät, dass die innere und äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet ist. Eine ausserordentliche Lage würde faktisch Notrecht bedeuten. Von so einer Lage ist man derzeit aber noch weit entfernt. (brb/lha)

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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