Schützen für Waffenrecht-Referendum
Ganz scharf schiessen wollen die Schützen nicht

Nicht unter der Führung der rechten Waffenlobby Pro Tell, aber unter der Fahne der Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz wollen die Schützen ein Referendum gegen das neue Waffengesetz unterstützen. Es bleibe ihnen nichts anderes übrig.
Publiziert: 26.09.2018 um 11:51 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 23:45 Uhr
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Die Schweiz muss das neue EU-Waffenrecht übernehmen. Die Schützen wehren sich.
Foto: Archiv
Andrea Willimann

Die Schützen unterstützen ein allfälliges Referendum gegen das verschärfte Waffenrecht. Damit machen sie den Sicherheitspolitikern im Parlament einen dicken Strich durch die Rechnung: Diese wollten bei der Umsetzung der EU-Richtlinie den Schengen-Vertrag nicht gefährden und gleichzeitig den Schützen so weit wie möglich entgegenkommen.

Damit wollten Bundesrat und die Mehrheit im Parlament das Referendum verhindern – schon deshalb, weil der EU-Fahrplan die Umsetzung bis April 2019 verlangt, wie die zuständige Justizministerin Simonetta Sommaruga (58) immer wieder warnt.
 
Das hat nicht gefruchtet: Angesichts der von National- und Ständerat beschlossenen Verschärfung bleibe ihm als Sportverband nichts anderes übrig, als auf der politischen Bühne aktiv zu werden, schreibt der Schweizer Schiesssportverband (SSV) in einer Medienmitteilung. Denn das Schweizer Schützenwesen werde in seinem Mark getroffen, der Breitensport sei gefährdet. 

Warnungen aus dem Parlament zeigen Wirkung

Der SSV hat aber die Warnungen aus dem Parlament gehört (BLICK berichtete). Die Schützen sind sich bewusst, dass sie sich zum Steigbügelhalter der SVP machen, wenn sie mit dem Referendum auch eine Abstimmung pro und kontra Schengen-Vertrag provozieren. Und so lässt der SSV ein Hintertürchen offen: «Voraussetzung ist, dass die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz –ein Zusammenschluss von 16 Verbänden und Organisationen – das Referendum ergreift.»

Die IGS, deren Mitglied der SSV ist, will ihren Entscheid voraussichtlich am 28. September kommunizieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie mitzieht, ist jedoch gross – zumal Verbände wie die Waffenlobby Pro Tell Mitglied sind. Auch die Kritikpunkte dürften Unterstützung von verschiedener Seite finden. 

  • Es würde schwieriger, die im Breitensport verbreiteten Sturmgewehre 90 und 57 zu erwerben, findet der SSV. – Das Parlament will, dass nur Ordonnanzwaffen aus der Armee, die Armeeangehörige mit nach Hause nehmen, nicht als verbotene Waffen gelten – alle anderen Halbautomaten schon. 
  • Alle Besitzer einer neu verbotenen Waffe müssten diese innerhalb von drei Jahren der zuständigen kantonalen Behörde melden, wenn die Waffe nicht bereits registriert ist. – Das Parlament will diese Nachregistrierung für Nicht-Armeewaffen einführen.
  • Gemäss dem neuen Gesetz erhält eine Ausnahmebewilligung nur, wer Mitglied in einem Schützenverein ist oder regelmässig schiesst. «Es ist aber in keiner Weise geregelt, wie diese Nachweise zu erfolgen und welche Aufwände die einzelnen Schützenvereine zu erwarten haben», ärgert sich der SSV. – Das Parlament konnte dies nicht regeln – weil dies auf Verordnungsstufe durch den Bundesrat erfolgt. 
  • Schliesslich ist der SSV überzeugt, dass das neue Waffengesetz weder mehr Sicherheit bringt noch den Terrorismus einschränkt. Das Waffengesetz sei eine Fehlkonstruktion, die man bekämpfen müsse.
     
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