Schlussbericht der Aufsichtsbehörde
NDB hat im Spionagefall Daniel Moser Gesetz verletzt

Die GPDel wirft dem Nachrichtendienst des Bundes im Zusammenhang mit dem Spionagefall Daniel Moser vor, geltendes Recht missachtet zu haben. Der NDB habe unter anderem zu wenig berücksichtigt, dass für die Informationsbeschaffung im Inland und im Ausland unterschiedliche Vorgaben galten, heisst es in ihrem Bericht.
Publiziert: 26.03.2018 um 14:59 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 17:40 Uhr
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Fall Daniel Moser:«Nachrichtendienst-Panne»

Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der eidgenössischen Räte veröffentlichte am Montag ihren Bericht zum Fall des im vergangenen Jahr in Deutschland verurteilten Spions Daniel Moser. Der Bundesrat soll den Einsatz von Spionen nur genehmigen, wenn davon verwertbare Informationen zu erwarten sind, ist ein weiterer Schluss der GPDel.

Die für den Geheimbereich zuständige GPDel hatte im Mai 2017 beschlossen, eine Inspektion zu dem Fall durchzuführen. Aufgrund der gesamten Umstände und der grossen Resonanz in der Öffentlichkeit sei es notwendig, die Hintergründe dieser Angelegenheit aufzuklären, teilte sie damals mit. Am Montag hat sie ihren Bericht veröffentlicht.

Der Schweizer Spion Daniel Moser wurde im November in Deutschland zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/EPA GETTY IMAGES POOL/ALEXANDER SCHEUBER / GETTY IMAGE

BA war auf Personalien gar nicht angewiesen

Moser hatte 2001 vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) den Auftrag übernommen, Personalien von drei deutschen Steuerfahndern zu beschaffen. Diese sollen in einen Datendiebstahl bei der Grossbank CS verwickelt gewesen sein. Gemäss GPDel war der NDB dazu grundsätzlich befugt.

Allerdings hätte die Informationsbeschaffung nicht durch die Ausland-, sondern durch die Inlandbeschaffung durchgeführt werden müssen. Sie sei nicht in Übereinstimmung mit geltendem Recht erfolgt, heisst es im Bericht. Zudem war die Bundesanwaltschaft auf die Personalien gar nicht angewiesen.

Bedingte Freiheitsstrafe

Nicht befugt war der NDB, über Moser einen Maulwurf innerhalb der deutschen Behörden zu platzieren. Der Dienst habe dieses unrechtmässige Vorgehen in Kauf genommen, heisst es im Bericht. Aufgeflogen ist der Schweizer, weil die Deutschen Behörden an Verhörprotokolle der Bundesanwaltschaft gelangt waren. Der NDB sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Aussagen vertraulich behandelt würden, schreibt die GPDel.

Der Schweizer Spion Daniel Moser war im April 2017 in Frankfurt verhaftet worden. Im November verurteilte ihn das Oberlandesgericht in Frankfurt wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Ausserdem musste Moser 40'000 Euro bezahlen. Auf einen Rekurs verzichtet die Verteidigung.

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