Am Donnerstag und Freitag, 30. und 31. Oktober 2014, traf sich das Management der Ruag Aviation im Nobelhotel Vierjahreszeiten am Starnberger See in Bayern. Laut den Unterlagen, die die Manager unseres staatlichen Rüstungsbetriebs dort wälzten, hat die Ruag für Reparaturen und die Kampfwertsteigerung bei unseren Kampfjets sowie den Armeehelikoptern dem Bund zu viel Geld abgeknöpft.
Dies berichtete die «Zentralschweiz am Sonntag» vergangenes Wochenende. Mit überhöhten Rechnungen an die Schweizer Luftwaffe soll eine Gewinnmarge von 30 bis 35 Prozent erzielt worden sein. So seien jährlich 30 bis 40 Millionen Franken zu viel berechnet worden – über zehn Jahre als bis zu 400 Millionen.
Mehr als zwölf Prozent
Genau um einem solchen Verdacht entgegenzuwirken, habe der Chef am Morgen des 30. Oktobers 2014 interveniert: Das könne man nicht präsentieren. Wie im Artikel steht, soll am Starnberger See ein Teil der Marge angepasst und so am Donnerstagnachmittag den Anwesenden präsentiert worden sein. Es wurde keine exakte Marge mehr ausgewiesen, es steht nur noch «>12%» da, also mehr als zwölf Prozent. Diese Version der Unterlagen liegt auch BLICK vor.
Damit sind es immer noch mehr als die acht bis zehn Prozent Gewinnspanne, welche die Ruag gemäss Vorgaben aus dem VBS-Geschäft erzielen darf. Die Ruag selbst sagt, dass man acht Prozent vereinbart hatte, das tatsächliche Ergebnis habe zwischen 2013 und 2017 aber leicht darüber gelegen. Das sei dann bei der nächsten Fünfjahresperiode eingepreist worden.
Ruag widerspricht, Strafverfahren läuft
Die Ruag trat dem Artikel gestern nämlich mit einer Stellungnahme entgegen. Die darin angestellten Berechnungen seien falsch. Man stelle keine überhöhten Rechnungen. Allerdings lieferte die Ruag keinen Beleg für ihre Aussagen.
Wie die Bundesanwaltschaft (BA) gestern auf BLICK-Anfrage bestätigte, führt sie in dieser Angelegenheit denn auch immer noch ein Strafverfahren gegen unbekannt. Die Verdachtsmomente sind also keineswegs ausgeräumt.
Zur Ruag-Aussage, sie sei in diesem Fall bislang nicht einvernommen worden, nimmt die BA wie zu anderen Ermittlungshandlungen keine Stellung.