Robert Blaser gibt trotzdem nicht auf
Verdingkind-Klage wegen Verleumdung abgeblitzt!

Schlappe für Verdingkind Robert Blaser (62): Der Präsident des Vereins Fremdplatziert blitzt bei der Staatsanwaltschaft mit seiner Klage wegen Verleumdung gegen SVP-Frau Verena Herzog (63) ab.
Publiziert: 29.07.2019 um 00:21 Uhr
|
Aktualisiert: 24.01.2024 um 00:07 Uhr
1/7
Konservative Werte: Verena Herzog will gegen eine «schleichende Verstaatlichung» im Bildungswesen ankämpfen – und verhöhnt die Opfer der administrativen Versorgung.
Foto: Keystone
Cinzia Venafro

Angebote der Frühförderung erinnerten sie an das Gedankengut, «mit dem Verdingkinder zur besseren Erziehung weggegeben wurden»: Verena Herzog sorgte mit diesem Vergleich kürzlich für viel Schmerz bei Betroffenen. Nicht auf sich sitzen lassen wollte es Robert Blaser (62), Präsident des Vereins Fremdplatziert und unerbittlicher Kämpfer für die Rechte einstiger Verdingkinder.

Blaser reichte bei der Staatsanwaltschaft Frauenfeld Strafanzeige wegen Verleumdung ein. «Diese Frau verdreht die Geschichte. Es ist ein Hohn für Tausende ehemaliger Verdingkinder! Sie behauptet, unsere Mütter hätten uns wehrlose Kinder freiwillig abgegeben – und seien selbst schuld daran», sagte Blaser vorletzte Woche gegenüber BLICK

Doch jetzt erhielt Blaser negative Post von der Staatsanwaltschaft – ein herber Rückschlag. Der Krippen-Verdingkinder-Vergleich von Verena Herzog (63) möge zwar «unsensibel» sein, führt der Staatsanwalt aus. «Der Vergleich ist jedoch nicht ehrenrührig, weder für ehemalige Verdingkinder noch für deren Eltern, da nicht sie, sondern der Staat, respektive die – nicht konkret bezeichneten – politischen Gegner, im Fokus der Kritik stehen.»

Blaser will nicht aufgeben

Blaser blitzt also bei der ersten Instanz ab. «Kein Straftatbestand? Das ist doch ein Witz», sagt er. «Ich gebe sicher nicht auf und werde dagegen Beschwerde einlegen. Die Staatsanwaltschaft schreibt mir, niemand würde persönlich von Frau Herzogs Vergleich in der Ehre verletzt. Ich habe aber zig Briefe und Mails von Betroffenen und auch Nicht-Betroffenen erhalten, die sich sehr wohl verletzt fühlen!»

Darum habe er sich jetzt juristische Hilfe geholt, denn die Beschwerde muss detailliert begründet werden. «Mit einem Anwalt schaue ich mir das Ganze jetzt genau an. Diese himmeltraurige Ungerechtigkeit darf doch nicht ungesühnt bleiben.»

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?