Der Bundesrat will Gewalt- und Sexualstraftäter härter anpacken. An einer Medienkonferenz hat Justizministerin Simonetta Sommaruga heute die Botschaft für eine Revision des Strafgesetzbuches vorgestellt. Das Ziel: mehr Gerechtigkeit in der Strafjustiz, indem Strafmasse für unterschiedliche Delikte angepasst werden.
In vielen Fällen kommt es dabei zu einer Straf-Verschärfung. So soll die Mindeststrafe für Vergewaltigung auf zwei Jahre verdoppelt werden. Bei sexuellen Handlungen mit Kindern unter 12 Jahren soll das Gericht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängen.
Geändert wird zudem nicht nur das Strafmass, sondern auch die Definition von Opfern und Tätern. So ist der neue Gesetzesartikel zur Vergewaltigung geschlechtsneutral formuliert. Neu können so nicht nur Frauen, sondern auch Männer Opfer einer Vergewaltigung werden. Bei Männern wird die gleiche Tat heute als sexuelle Nötigung beurteilt, die mit einer tieferen Mindeststrafe bedroht ist.
Härtere Strafen für Polizisten-Prügler
Auch Gewalttätern drohen härtere Strafen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Mindeststrafe für schwere Körperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr zu verdoppeln. Ein Angriff in Gruppen auf Behörden und Beamte wird mit mindestens 120 Tagessätzen Geldstrafe statt wie heute mit 30 Tagessätzen bestraft.
Insgesamt 85 Artikel des Strafgesetzbuches werden im Rahmen der Revision angepasst. Das Gesetz sei in den letzten Jahrzehnten zwar oft revidiert worden, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrats. Es wurde aber nie in einem Quervergleich geprüft, ob die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Das soll nun nachgeholt werden. (SDA/lha)