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Alain Berset erläutert vor den Medien, wieso der Bundesrat den Renten-Kompromiss der Sozialpartner unterstützt.
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Hinter verschlossenen Türen wurde mühsam über eine Pensionskassen-Reform verhandelt. Zu guter Letzt rauften sich der Arbeitgeberverband sowie die beiden Gewerkschaftsdachverbände Travailsuisse und Gewerkschaftsbund zu einem Kompromiss zusammen. Das war diesen Sommer.
Am Freitag nun hat sich der Bundesrat hinter den Renten-Kompromiss gestellt. Er schickt die Vorschläge in die Vernehmlassung, behält sich aber vor, danach noch Anpassungen vorzunehmen.
Das sind die wichtigsten Punkte:
- Tieferer Umwandlungssatz: Der Mindestumwandlungssatz wird von heute 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent gesenkt. Das bedeutet: Auf 100'000 Franken angespartes Alterskapital gibt es nur noch 6000 statt 6800 Franken pro Jahr.
- Ausgleich des Rentenverlusts: Künftige Bezüger von Renten der beruflichen Vorsorge erhalten einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag. Für die ersten fünf Neurentner-Jahrgänge nach Inkrafttreten beträgt er 200 Franken, für die nächsten fünf Jahrgänge 150 Franken und für die übernächsten fünf Jahrgänge 100 Franken.
- Angepasste Altersgutschriften: Die Lohnbeiträge in die Pensionskasse – die sogenannten Altersgutschriften – werden angepasst. Neu gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent (bisher 7 bzw. 10 Prozent) auf dem BVG-pflichtigen Lohn. Ab Alter 45 beträgt die Altersgutschrift 14 Prozent (bisher 15 bzw. 18 Prozent). Damit werden die Altersgutschriften gerade bei den älteren Arbeitskräften gesenkt. Das soll auch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
- Tieferer Koordinationsabzug: Der Koordinationsabzug, der den versicherten Lohn bestimmt, wird von heute 24'885 auf neu 12'443 Franken halbiert. Dadurch wird ein höherer Lohn versichert. Niedrigverdiener, darunter viele Teilzeitbeschäftigte und Frauen, erhalten eine bessere soziale Absicherung gegen Alter und Invalidität. (nmz)