Rechtsbürgerliche schimpfen über «Skandalurteil»
UBS soll Busse von Steuern abziehen können

Vorschlag mit Sprengstoff nach der Strafe für die UBS in Frankreich: Via 
Gesetz möchte die Rechte, dass solche Strafen künftig abzufähig werden. Die Linke hält dagegen.
Publiziert: 23.02.2019 um 23:49 Uhr
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Aktualisiert: 24.02.2019 um 14:12 Uhr
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«Widersprüchliches Verdikt aus Paris»: UBS-Konzernchef Sergio Ermotti.
Foto: Keystone
Marcel Odermatt und Simon Marti

Die französische Justiz liess diese Woche eine Bombe platzen. Ein Gericht verdonnerte die UBS zu einer ­Rekordbusse von umgerechnet fünf Milliarden Franken.

Kaum war dieses Verdikt gefällt, fuhren die Bankenchefs grobes Geschütz gegen die 
Grande Nation auf. Das Urteil des Nachbarlandes sei «oberflächlich, inkonsistent und widersprüchlich», heisst es. Das Tri­bunal seinerseits wirft dem ­Finanzinstitut von Konzernchef Sergio Ermotti (58) Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche vor. Die UBS will das Verdikt auf jeden Fall weiterziehen, das juristische Tauziehen geht also weiter.

Testlauf für Bundesgesetz

Schweizer Parlamentarier ­eilen der Grossbank nun zu 
Hilfe. Zumindest indirekt. Geht ihr Plan auf, könnte das Unternehmen die Milliardenbusse von den Steuern abziehen. So wird der Rechtsstreit in Frankreich zum Testlauf für das sogenannte Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen. Die Vorlage befindet sich derzeit im Parlament in der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten. Wann genau in diesem Jahr abschliessend entschieden wird, ist noch offen.

Doch liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, der Strafzahlungen unter bestimmten Umständen abzugsfähig machen soll. Bedingung: Die Firma wurde im Ausland bestraft, obwohl sie sich an die Schweizer Gesetze gehalten hat.

Matter ist treibende Kraft hinter Vorschlag

Eine treibende Kraft hinter dem Vorschlag ist SVP-Nationalrat Thomas Matter (52 ZH). Der Finanz­politiker zu SonntagsBlick: «Die UBS-Busse in Frankreich ist nach meiner Meinung ein Paradebeispiel für dieses Anliegen.»

Aus seiner Sicht hat sich die UBS nichts zuschulden kommen lassen, was eine derart hohe Busse rechtfertige. «Das Urteil ist deshalb skandalös und offensichtlich politisch motiviert», schimpft der Unternehmer.

Er wisse auch, sagt Matter, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Franzosen beim entsprechenden Amtshilfegesuch geholfen habe. «Aus diesem Grund wäre es nur richtig, wenn die betroffenen Unternehmen in solchen Fällen die Strafen abziehen können.» Für den Staat hätte das im aktuellen Fall der UBS Einnahmeverluste von Hunderten von Millionen Franken zur Folge.

Kommt die Vorlage durch, müsste künftig die ESTV abklären, ob eine Busse im Ausland zu Unrecht verhängt wurde.

Hier ortet aber Finanzminister Ueli Maurer (68) ein Pro­blem. In den ersten Beratungen im Nationalrat erklärte der SVP-Bundesrat, der ESTV fehle das Know-how für solche Aufklärungen. «Es braucht Strafrechtler, um das zu analysieren und festzustellen, und zwar Leute, die das internationale Recht kennen, es auslegen und vergleichen können.» Die Steuerbehörde werde diese Analyse nicht vornehmen können, so der SVP-Magistrat.

SP hat kein Verständnis für Matter

Maurers Bedenken sind das eine, hinzu kommt der entschlossene Widerstand der Ratslinken. «Sollte das Urteil nicht rechtens sein, dann wird dies der von der UBS angekündigte Rekurs zeigen», ist SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (60, LU) überzeugt. «Wird die Bank aber verurteilt, dann hat sie für ihre Verfehlungen geradezustehen.»

Die UBS, so Birrer-Heimo, habe ein Reputationsrisiko und schade damit der gesamten Branche. «Seit Jahren versuchen wir, den Schweizer Finanzplatz neu aufzustellen, verfolgen eine Weissgeldstrategie», sagt die Wirtschaftspolitikerin aus der Zentralschweiz. Zwar versprächen die Banken immer wieder, alle Altlasten bereinigt zu ­haben, doch noch immer seien die Verfehlungen der Vergangenheit nicht überall aufgearbeitet.

Für das Manöver von Matter und Co. hat Birrer-Heimo denn auch gar kein Verständnis: «Dass nun versucht wird, solche ­Bussen steuerlich abzugsfähig zu machen, ist nicht nur absolut unverständlich, sondern eine Frechheit.» Die Rede sei ­schliesslich von der französischen Justiz, von «einem europäischen Rechtsstaat», betont die SP-Parlamentarierin. Sprächen die französischen Richter die UBS schuldig, müsse die Bank die Busse bezahlen «und sicher nicht der Schweizer Steuer­zahler».

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