Schon länger gibt es in einzelnen Kantonen elektronische Abstimmungen. Dieses sogenannte E-Voting will der Bund bald generell erlauben. Bundeskanzler Walter Thurnherr (54) treibt die dazu nötigen Gesetzesänderungen voran.
Politiker von links bis rechts treten jedoch auf die Bremse. Zwei Vorstösse kommen am Montag in den Nationalrat: Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Balthasar Glättli (46, Grüne) will das E-Voting faktisch verhindern; diejenige von SVP-Nationalrat Franz Grüter (55) möchte Versuche zur elektronischen Stimmabgabe für mindestens vier Jahre aussetzen.
Bundeskanzler Thurnherr kann am Montag (noch) entspannt bleiben
IT-Unternehmer Grüter weiss, dass seine und Glättlis Karten schlecht stehen. Die vorberatende staatspolitische Kommission wollte von beiden Vorstössen nichts wissen. Sie ist der Ansicht, dass dank der Versuche die nötigen Sicherheitsvorkehrungen im Gesetz festgelegt werden können.
Der Luzerner Grüter will das Thema lieber vors Volk bringen. Glaubwürdige Abstimmungs- und Wahlsysteme seien zentral für das Vertrauen in die Demokratie, das die aktuell unsicheren E-Voting-Systeme nicht schafften, findet er.
«Der beste Fall wäre natürlich, wenn dazu statt einer Initiative nur ein Referendum erforderlich wäre», sagt Grüter. Das würde zutreffen, wenn das Parlament wie von Thurnherr gewünscht das Gesetz über die politischen Rechte ändert. «Sollten wir auf Gesetzesebene die Einführung von E-Voting stoppen können, so würden wir dies natürlich begrüssen», so Grüter.
Die Vorteile liegen auf der Hand: 50'000 Unterschriften für ein Referendum sind schneller und günstiger zu sammeln als 100'000 für eine Volksinitiative. Eine solche treibt Grüter aber trotzdem voran. Vergangenen Donnerstag hat sich das breit abgestützte Komitee aus Vertretern von diversen Jungparteien, FDP, SP, SVP, Piratenpartei, digitalen Organisationen, Sicherheitsexperten und Anwälten in Bern getroffen. Der Text für die Volksvorlage «für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie (E-Voting-Moratorium)» ist nun definitiv.
Der Text für die Volksvorlage liegt vor
Demnach soll das vorläufige E-Voting-Verbot mindestens fünf Jahre gelten. Es fiele erst wieder, wenn die «elektronische Stimmabgabe einschliesslich der Ermittlung der Ergebnisse ohne besondere Sachkenntnis und zuverlässig von den Bürgerinnen und Bürgern öffentlich überprüft werden könnte».
Der Initiativtext geht nun in die Vorprüfung bei der Bundeskanzlei. «Just zu der Amtsstelle, die das E-Voting so fanatisch vorantreibt», sagt Grüter belustigt. Verzögerungen sollte es keine geben. «Wir sind ja keine Technologieverhinderer, aber das E-Voting ist eine Gefahr für die Schweizer Demokratie!»
Dass die Behörden machtlos gegen Hackerangriffe seien, zeigt laut Grüter aktuell der Fall Ruag, VBS und EDA: Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren nach zwei Jahren einfach eingestellt. Die Täter konnten nicht ermittelt werden. Dies, obschon während 18 Monaten heikle Daten der staatlichen Rüstungsfirma unerkannt in fremde Hände gerieten.