Freiere Fahrt auf der Autobahn! Das verlangt FDP-Nationalrat und TCS-Vizepräsident Thierry Burkart (42). Konkret: Das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen soll generell erlaubt werden. Eine entsprechende Motion reicht der Aargauer am Montag ein.
Heute bestehe nämlich eine gewisse Rechtsunsicherheit, moniert Burkart. So ist zwar das passive Vorbeifahren bei hohem Verkehrsaufkommen und parallelem Kolonnenverkehr erlaubt, wenn die linke Spur faktisch langsamer ist. Die Grenze zum strafbaren Rechtsüberholen bleibt aber unscharf – und so bremsen manche Automobilisten dann doch lieber ab.
Burkart sind aber auch notorische «Schnäggeler» auf der linken Spur ein Dorn im Auge. Wenn jemand die Überholspur mit tiefer Geschwindigkeit geradezu blockiere, müsse es möglich sein, rechts vorbeizufahren. «Ich will aber keine Wildwest-Zustände», stellt er klar. «Das mit einem Spurwechsel verbundene Rechtsüberholverbot will ich beibehalten.»
Astra prüft Lockerung
Dem FDP-Mann geht es bei seinem Vorstoss auch um eine bessere Kapazitätsnutzung. «Gerade bei hohem Verkehrsaufkommen wird der Verkehrsfluss erhöht, wenn bei freier Fahrspur nicht abgebremst werden muss», erklärt der Verkehrspolitiker. «Damit könnte die Strassenkapazität um fünf bis zehn Prozent gesteigert werden.»
Der Vorstoss wird vom politischen Ausschuss des TCS unterstützt – und macht zum richtigen Zeitpunkt Druck. So will sich das Bundesamt für Strassen (Astra) der Thematik annehmen. «Im Verlauf des Jahres 2018 ist eine Anhörung geplant, ob die Regeln für das Rechtsvorbeifahren gelockert werden sollen», bestätigt Astra-Sprecher Guido Bielmann. Dies mit Blick auf die nächste Revision des Strassenverkehrsgesetzes.
Unfallverhüter sind skeptisch
Skeptisch zeigt sich die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu). «Bislang kann man sich auf Autobahnen darauf verlassen, dass man nicht von rechts überholt wird», sagt Sprecher Marc Bächler. «Dadurch gestaltet sich der Spurwechsel vom linken auf den rechten Fahrstreifen sicherer.»
Einzig bei parallelem Kolonnenverkehr sei es sinnvollerweise erlaubt, rechts an anderen Fahrzeugen vorbeizufahren. Sollte trotzdem eine weitere Lockerung ins Auge gefasst werden, werde die bfu «darauf bestehen, dass dies nur bei geringen Geschwindigkeitsdifferenzen der beiden Autos passieren darf».
Die Ausgangslage im Strassenverkehrsgesetz ist klar: «Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist untersagt.» Gemäss Bussentabelle hat ein solches Manöver derzeit eine Strafe von 140 Franken zur Folge. Gerichtsverfahren zeigen aber, dass auch Ausweisentzüge möglich sind, wenn weitere Vergehen wie Nichteinhalten des Mindestabstandes dazukommen. Eine Ausnahme ist der Kolonnenverkehr. Dort ist von Rechtsvorbeifahren die Rede, solange später nicht doch auf die linke Fahrbahn eingebogen wird.
Die Ausgangslage im Strassenverkehrsgesetz ist klar: «Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist untersagt.» Gemäss Bussentabelle hat ein solches Manöver derzeit eine Strafe von 140 Franken zur Folge. Gerichtsverfahren zeigen aber, dass auch Ausweisentzüge möglich sind, wenn weitere Vergehen wie Nichteinhalten des Mindestabstandes dazukommen. Eine Ausnahme ist der Kolonnenverkehr. Dort ist von Rechtsvorbeifahren die Rede, solange später nicht doch auf die linke Fahrbahn eingebogen wird.