Der 54-jährige Schweizer, der in Deutschland wegen Spionageverdachts in U-Haft sitzt, soll für den Schweizer Nachrichtendienst gearbeitet haben. Parmelin bestätigte das nicht.
Er habe die Ausführungen der deutschen Generalbundesanwaltschaft zur Kenntnis genommen, sagte der Verteidigungsminister lediglich. Er äusserte sich am Dienstag in Bern an der Jahresmedienkonferenz des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB).
Er könne keinen Kommentar abgeben und sich nicht zu Spekulationen äussern, sagte Parmelin. Festhalten könne er nur Grundsätzliches. So könne er sagen, dass die Schweiz und Schweizer Banken regelmässig Opfer von Spionage würden.
Die Aufgabe des Nachrichtendienstes sei es, dies aufzudecken, damit die Schweiz rechtzeitig handeln könne. Parmelin betonte weiter, der Nachrichtendienst handle im Rahmen des geltenden Gesetzes, um die Schweiz und ihre Einwohner zu schützen. Der Dienst sei dabei strikten Kontrollen unterworfen.
Parmelin verwies zudem auf Artikel 2 des geltenden Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Darin heisst es: «Der Bund trifft vorbeugende Massnahmen [...], um frühzeitig Gefährdungen durch Terrorismus, verbotenen Nachrichtendienst, gewalttätigen Extremismus [...] zu erkennen und zu bekämpfen.»
Das BWIS wird voraussichtlich am 1. September 2017 vom neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) abgelöst. In diesem steht explizit geschrieben, dass der Bundesrat «in besonderen Lagen den NDB zur Wahrung weiterer wesentlicher Landesinteressen einsetzen kann». Als solche gälten der Schutz der verfassungsrechtlichen Grundordnung der Schweiz, die Unterstützung der schweizerischen Aussenpolitik und der Schutz des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz.
NDB-Chef Seiler: Schweiz im Ausland aktiv
NDB-Chef Markus Seiler ergänzte, dass der Nachrichtendienst generell in der Schweiz und im Ausland aktiv sei. Zu den Aufgabe gehöre auch die Spionageabwehr. Es gelte zu verhindern, dass «jemand mit illegalen Mitteln Geheimnisse stiehlt». Die Arbeit des NDB geschehe teilweise verdeckt.
«Die nachrichtendienstliche Arbeit ist kein Streichelzoo», sagte Seiler. Jeder Nachrichtendienst handle im Interesse des jeweiligen Landes und der jeweiligen Regierung.
Mehr könne und wolle er zum vorliegenden Fall nicht sagen. Der NDB wolle zwar sichtbar sein, aber nicht transparent, denn: «Ein transparenter Nachrichtendienst ist tot.»
Der Schweizer war am Freitag in Frankfurt am Main verhaftet worden. Laut dem deutschen Generalbundesanwalt wird ihm vorgeworfen, während über fünf Jahren für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein.
Auftrag des NDB bestätigt
Gegenüber BLICK bestätigte heute der Anwalt von M., Valentin Landmann, erstmals: «Mein Mandant sollte gemäss Schweizer Recht legal im Auftrag des Nachrichtendienstes Informationen über in der Schweiz illegal tätige deutsche Steuerfahnder beschaffen.»
Was die deutschen Behörden nun M. konkret vorwerfen, darüber hat Landmann noch keine Informationen. Auch nicht, wie das Auftragsverhältnis zwischen seinem Mandanten und dem NDB im Detail aussah.
Gegenüber Radio SRF hält Landmann ausserdem fest: «Es gehört zu den Aufgaben des Nachrichtendienstes, Informationen zu beschaffen – durchaus auch im Zusammenwirken mit der Bundesanwaltschaft.» Anders gesagt: Es wäre durchaus möglich, dass der NDB im Auftrag der Bundesstrafverfolger mehr Informationen über die gesuchten Steuerfahnder herausfinden sollte.
Der SonntagsBlick und «Die Welt» hatten schon am Wochenende den Nachrichtendienst des Bundes als Auftraggeber des Mannes genannt. Deutsche Politiker reagierten empört.
Seit Januar 2006 hatten mehrere deutsche Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, CDs mit Bankdaten von Steuersündern aus der Schweiz und Liechtenstein gekauft. Dies sorgte für Verstimmungen in den Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz. (SDA)