Nach Ende des Vernehmlassungsverfahrens
Anpassung an EU-Waffenrecht auf Kurs

Im Parlament dürfte die Anpassung des Schweizer Waffenrechts an die EU-Linie gute Chancen haben. Bisher stellt sich nur die SVP dagegen.
Publiziert: 05.01.2018 um 10:47 Uhr
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Aktualisiert: 06.10.2018 um 14:14 Uhr
Wäre nach der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie auf der Liste der verbotenen Waffen: ein Sturmgewehr SIG 550.
Foto: ANTHONY ANEX

Heute Freitag endet die Vernehmlassung dazu, wie das Schweizer Waffenrecht an die Änderungen der EU-Waffenrichtlinie angepasst werden soll. Wird die Vorlage im Parlament abgelehnt, dürften sich die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU weiter verschärfen. Die Anpassung an die EU-Richtlinie ist nämlich für Schengen-Mitglieder wie die Schweiz obligatorisch. Der Ablauf der Umsetzungsfrist ist Ende Mai 2019. Danach könnte das Schengenabkommen gekündigt werden.

Zur Erinnerung: Durch die von Justizministerin Simonetta Sommaruga (57) als «pragmatisch» betitelte Umsetzung würden bestimmte halbautomatische Waffen – wie zum Beispiel die Dienstwaffe Sturmgewehr 90 – in Zukunft als verbotene Waffen betrachtet. Diese dürften nur noch von Sportschützen erworben werden, falls sie Mitglied in einem Verein sind oder den kantonalen Behörden nachweisen können, dass sie das Gewehr regelmässig im sportlichen Rahmen nutzen. Diese Bestätigung müssten sie nach fünf und zehn Jahren wiederholen.

Ausnahmen für Soldaten

Ausnahme wären da Armeeangehörige, die die Dienstwaffe nach Erfüllung ihrer Wehrpflicht behalten wollen. Ausserdem sollen Waffen aus der verbotenen Kategorie bei den kantonalen Behörden innerhalb von zwei Jahren gemeldet werden, falls diese noch nicht registriert sind.

Die Luzerner CVP-Nationalrätin und Sicherheitspolitikerin Ida Glanzmann-Hunkeler (59).
Foto: GAETAN BALLY

Im Parlament hat die Vorlage bisher gute Chancen. Die Luzerner CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler (59) sagt im «St. Galler Tagblatt»: «Das Schengener Informationssystem ist für unsere Sicherheitsorgane entscheidend im Kampf gegen den Terrorismus. Ein Ausschluss wäre eine Katastrophe.» Daher fordert die CVP in der Vernehmlassungsantwort auch nur einige Anpassungen. Genau wie die FDP, die laut «St. Galler Tagblatt» mit den zentralen Punkten der Vorlage leben könne. Der SP gehen die Verschärfungen naturgemäss zu wenig weit, und die SVP will als einzige Partei die Änderungen bekämpfen.

Einzelne Kantone gegen die Vorlage

Auch einige Kantone äussern sich in der Vernehmlassung kritisch. Laut «St. Galler Tagblatt» befürchtet der Thurgauer Regierungsrat beispielsweise «unverhältnismässige administrative Mehrbelastungen», ähnlich wie die Urner Regierung.

Auch der Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger (60, CVP), Vizepräsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, fürchtet einen erheblichen Mehraufwand für die Kantone, aber: «Im Grundsatz sind die Sicherheitsdirektoren für die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie.» Bedingung: Sie müsse so schlank wie möglich erfolgen. Die Zuger Regierung fordert übrigens in der Vernehmlassung, die oben erwähnte Nachweispflicht nach fünf und zehn Jahren zu streichen. (wif)

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