Nach der Flucht von Bois Mörder
Jetzt wird das Gesetz verschärft

Der Mörder von Boi (†17) durfte nur fürsorglich untergebracht werden. Deshalb gelang ihm die Flucht. FDP-Ständerat Andrea Caroni will, dass diese «gefährliche Gesetzeslücke» geschlossen wird.
Publiziert: 31.05.2016 um 14:41 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 16:48 Uhr
Mit diesem Bild fahndet die Polizei nach Kris Van Ooijen.
Foto: Kantonspolizei Aarau
Nico Menzato und Ralph Donghi

Im August 2009 wurde Boi Ngoc Nguyen (†17) in Sessa TI erschlagen. In der Nacht auf Samstag türmte ihr Mörder, Kris Van Ooijen (22), aus der Psychiatrischen Klinik Königsfelden in Windisch AG.

Warum wurde der Mörder nicht ausbruchssicher eingesperrt und besser bewacht? Dies ist laut heutigem Gesetz nicht möglich, wie die Aargauer Gerichtssprecherin Nicole Payllier im BLICK-Interview sagt: Es wäre eine Änderung des Gesetzes nötig, um die Handlungsspielräume der Gerichte zu erweitern.

FDP-Ständerat Andrea Caroni hat den Handlungsbedarf erkannt – und im März dieses Jahres eine Motion eingereicht, die am Donnerstag im Ständerat behandelt wird. «Bei Tätern, welche die Sicherheit Dritter schwerwiegend bedrohen, klafft im Jugendstrafrecht eine gefährliche Lücke», so der Appenzell-Ausserrhoder.

«Im Jugendstrafrecht klafft eine gefährliche Lücke»: Ständerat Andrea Caroni.
Foto: Keystone

Was genau ist das Problem?

«Jugendliche Straftätern müssen – sobald sie das 22. Altersjahr vollendet haben – freigelassen werden», kritisiert Caroni. Nur bei Tätern mit psychischer Störung, geistiger Behinderung oder schwerer Verwahrlosung könnten maximal vormundschaftliche Massnahmen angeordnet werden.

Freilassen sei aus Sicherheitsüberlegungen bei vielen Tätern keine Option, so der FDP-Ständerat. Und eine psychologische Anstalt wie Königsfelden sei bei gefährlichen Tätern nicht genügend sicher, wie der aktuelle Fall zeige. Caroni: «Solche Täter müssen wegen einer möglichen Gefährdung Dritter in einer geschlossenen Strafanstalt untergebracht und behandelt werden.» Dazu müsse auch bei jungendlichen Straftätern im äussersten Fall als Erwachsene eine Verwahrung angeordnet werden können.

Anfang Juli dieses Jahres wird Altersgrenze des Jugendstrafrechts von 22 auf 25 Jahre erhöht. Doch dies genügt auch gemäss Bundesrat nicht, um die Sicherheit im Land zu gewährleisten. Die Regierung unterstützt deshalb den Vorstoss des Ständerats.

Ebenso der im Fall Boi zuständige Aargauer Regierungsrat Urs Hofmann (SP): «Ich setze mich dafür ein, dass das dringende und wichtige Anliegen der Motion nun endlich umgesetzt wird.» Mit der Erhöhung der Altersgrenze sei das Problem nicht gelöst, sondern nur aufgeschoben.

Hoffmanns Message an den Flüchtigen: «Die einzige Botschaft besteht darin, sich sofort zu stellen!»

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