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Mord soll nach SVP-Nationalrat Mike Egger (27) nicht verjähren
«Notfalls reichen wir eine Initiative ein»

Nationalrat Mike Egger will, dass schlimme Taten auch nach 30 Jahren bestraft werden.
Publiziert: 01.10.2019 um 23:50 Uhr
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Nationalrat Mike Egger (27, SVP) setzt sich gegen eine Verjährung von schweren Straftaten wie Mord ein.
Foto: Philippe Rossier
Cyrill Pinto

Fälle wie der Kristallhöhlenmord von Oberriet SG im Jahr 1982 lassen die Menschen nicht mehr los. Insbesondere die Angehörigen wollen wissen, was ihren Liebsten passiert ist – egal, wie viel Zeit vergangen ist. Im Vordergrund steht der Wunsch nach Gewissheit. Die Bestrafung der Täter ist eher zweitrangig. Ermittlern sind durch die Verjährungsfrist sowieso die Hände gebunden. Tritt diese ein, muss die Polizei den Fall schliessen und Beweise vernichten. Das soll sich ändern.

Betroffene und der St. Galler Nationalrat Mike Egger (27, SVP) setzen sich dafür ein, dass Mord nicht verjährt. Notfalls will man das Anliegen per Initiative durchsetzen, wie Egger gegenüber SonntagsBlick betont. Eine Initia-tive zur Abstimmung zu bringen, brauche allerdings «sehr viel Zeit und auch Geld», sagt Egger. «Doch bringen wir das Anliegen im Parlament nicht durch, werden wir diesen Weg gehen», kündigt er an.

Vorstoss in St. Gallen bis jetzt nicht behandelt

Denn, darin sind sich die Initianten sicher, die Mehrheit der Bevölkerung würde das Anliegen unterstützen. Egger hat schon 2018, überraschend und gegen den Widerstand der Kantonsregierung, einen Vorstoss für eine Gesetzesänderung im St. Galler Kantonsparlament durchgebracht. In der Folge reichte der Kanton St. Gallen eine Standesinitiative zur Aufhebung der Verjährung bei schweren Straftaten ein. Im Januar 2019 ging die Standesinitiative beim Parlament ein.

Doch bis heute wurde der Vorstoss nicht behandelt. Erst im kommenden Jahr werden sich die jeweiligen Rechtskommissionen im Parlament mit der Standesinitiative befassen. Sie wird wohl einen schweren Stand haben: 2016 reichte Nationalrat Alfred Heer eine ähnlich lautende Motion im Nationalrat ein – sie wurde abgewiesen. Es gebe ein Recht auf Vergebung und Vergessen und man hoffe auf die heilende Wirkung der Zeit, begründet der Bundesrat die damalige Ablehnung.

Egger findet vor allem die ungleiche Wertung zwischen einem Sexualdelikt und einem Mord stossend: Seit der Verjährungs-Initiative, die Egger ebenfalls unterstützte, ist die Unverjährbarkeit von Sexualdelikten an Kindern Gesetz. Egger will dieses Ungleichgewicht aufheben. Hinzu kämen Fortschritte in der Kriminaltechnik. Überführen neue Beweise einen Täter, darf man sie nach heutigem Stand nach Ablauf der Verjährung nicht nutzen.
«Ein Täter darf sich auch nach über 30 Jahren nicht sicher fühlen», fordert Egger.

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