Abzug von Schuldzinsen als Knacknuss der Eigenmietwert-Abschaffung
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Debatte um Eigenmietwert:Abzug von Schuldzinsen als Knacknuss

Mit Abschaffung des Eigenmietwerts fallen Abzüge weg
Jetzt sofort renovieren!

Nachdem Anläufe zur Abschaffung des Eigenmietwerts jahrzehntelang scheiterten, dürfte es nun schnell gehen. Aber obacht, es fallen auch die Abzüge weg. Anstehende Renovationen sollte man rasch ausführen!
Publiziert: 15.02.2019 um 14:33 Uhr
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Aktualisiert: 28.03.2019 um 10:25 Uhr
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Viele Hausbesitzer errichten ihr Eigenheim nicht nur auf einem Schuldenberg, sie tragen diesen aus steuerlichen Gründen auch kaum ab. Mit dem Systemwechsel bei der Wohneigentumbesteuerung fällt dieser Anreiz weg.
Foto: Getty Images
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Pascal TischhauserStv. Politikchef

Jetzt könnte es schnell gehen: Wenn alles klappt, fällt der Eigenmietwert per Ende 2020. Das heisst im Gegenzug: Ab 1. Januar 2021 können dann auch Unterhaltsarbeiten am selbstbewohnten Haus oder an der Eigentumswohnung nicht mehr von den Steuern abgezogen werden.

Auch die Schuldzinsen für die Hypothek des Eigenheims können ab dann nicht mehr in Abzug gebracht werden. Und auf Bundesebene können Energiesparinvestitionen und denkmalpflegerische Umbauten ebenfalls nicht mehr in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Den Kantonen soll es aber freistehen, diese auf kantonaler Ebene weiterhin anzuerkennen, hat die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) am Donnerstag beschlossen und heute bekannt gegeben.

Nicht betroffen vom Systemwechsel wären Zweitwohnungen. Für die Ferienwohnung in Graubünden oder das Ferienhaus im Wallis bleibt der Eigenmietwert somit bestehen. Dort können auch die Abzüge für die Unterhaltskosten weiterhin getätigt werden.

Was ist der Eigenmietwert eigentlich?

Haus- und Wohnungsbesitzer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, müssen bis heute eine fiktive Miete als Einkommen versteuern. Es handelt sich beim Eigenmietwert also um eine bloss theoretische Einnahme, die der Hausbesitzer erzielen könnte, wenn er seine Liegenschaft vermieten würde. Weil diese Regelung nur schwer verständlich ist, gilt sie bei den Eigenheimbesitzern als verhasst.

Aber eben, bislang kann der Hauseigentümer, der seine Liegenschaft selbst bewohnt, dafür ja die Unterhaltsarbeiten und die Schuldzinsen abziehen.

Ersterwerberabzug für neue Hausbesitzer

Profitieren von der Abschaffung des Eigenmietwerts würden vor allem langjährige Eigenheimbesitzer, die bereits einen Grossteil der Hypothekarschuld abgetragen haben. Für junge Familien, die sich mit wenig Erspartem und viel Geld aus der Pensionskasse eben erst ein Häuschen gekauft haben, ist der Systemwechsel eine weniger gute Nachricht: Sie hätten kaum die notwendigen Mittel, um ihre Hypothekenschulden rasch abzutragen.

Ihnen will die WAK-S zehn Jahre lang mit einem Ersterwerbsabzug unter die Arme greifen: Im ersten Steuerjahr nach dem Hauskauf sollen Ehepaare maximal 10'000 Franken und Alleinstehende 5000 Franken abziehen können. Dieser maximale Abzugsbetrag ginge dann Jahr für Jahr linear zurück.

Hat ein Paar aber schon zwei Jahre vor Inkrafttreten des Systemwechsels bei der Besteuerung von Wohneigentum ein Einfamilienhaus gekauft, das es seither bewohnt, kann es in den nächsten acht Jahren noch vom Ersterwerbsabzug profitieren. Er startet für dieses Paar dann einfach bei einem Maximalabzug von 8000 Franken.

Das neue WC pressiert!

Noch offen ist, auf welche weiteren Abzugsmöglichkeiten Hausbesitzer genau verzichten müssen. Die Wirtschaftspolitiker im Stöckli schlagen dazu fünf verschiedene Varianten vor. Denn neben den direkt mit dem selbstbewohnten Haus verbundenen Steuerabzügen gibt es heute noch viele mehr. In der Maximalvariante 5 schlägt die WAK-S vor, dass keinerlei Schuldzinsen mehr abgezogen werden könnten. Durchsetzen dürfte sich wohl aber eher eine weniger restriktive Variante.

Mitte März sollen die WAK-Vorschläge in die Vernehmlassung gehen. Nach den Sommerferien will die Wirtschaftskommission dann einen Gesetzesentwurf vorlegen und vom Bundesrat die Meinung dazu einholen. Bereits in der Wintersession soll der Ständerat dann über die Systemänderung beraten. Und wenn alles klappt, kann der Nationalrat sich bereits im Frühling 2020 über die Vorlage beugen.

Geht alles gut, ist 2021 der Eigenmietwert fürs selbstbewohnte Häuschen weg. Damit ist klar: Die neue Küche im Ferienhaus muss warten. Für diese gibt es auch in fünf Jahren noch Abzüge. Nicht aber fürs heimische Badezimmer. Das neue WC pressiert!

Immobilien-Ratgeber zum Eigenheim

Im eigenen Haus wohnen – davon träumen noch immer viele Menschen. Zwar ist die Schweiz traditionell ein Land der Mieter, doch je nach Situation kann sich der Hauskauf durchaus lohnen. Angesichts der vielen Herausforderungen, die es beim Erstehen der eigenen vier Wände zu bewältigen gilt, fühlen sich viele aber überfordert.

Im umfassenden Immobilien-Ratgeber von BLICK, erfahren Sie Schritt für Schritt, was bei einem Hauskauf beachtet werden muss.

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