Massnahmen verschärft
Hausarrest für Terror-Gefährder

Für terroristische Gefährder soll künftig Hausarrest angeordnet werden können. Der Ständerat heisst die Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus gut – für Personen ab bereits 12 Jahren.
Publiziert: 10.03.2020 um 07:36 Uhr
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Aktualisiert: 25.06.2020 um 10:37 Uhr
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Auch SP-Ständerat Daniel Jositsch bedauert die tiefe Altersgrenze, erachtet sie aber als nötig.
Foto: Keystone
Daniel Ballmer

Das Resultat war zum Schluss eindeutig: Um das Land vor Terroranschlägen zu schützen, will der Ständerat, dass die Polizei künftig auch vorsorglich gegen sogenannte Gefährder vorgehen kann. Also gegen Personen, die noch nichts verbrochen haben – bei denen die Behörden aber befürchten, dass sie einen Anschlag durchführen könnten. So sollen sie künftig zum Beispiel in Hausarrest gesteckt werden können. Der Ständerat hat den Vorschlag des Bundesrats mit 35 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Vorangegangen war jedoch eine langwierige Diskussion, bei der um einzelne Punkte gerungen wurde. Es geht ja auch um rechtsstaatlich heikle Fragen: Was tun, wenn jemand als gefährlich eingestuft wird, aber die Hinweise nicht für ein Strafverfahren ausreichen? Oder wenn jemand seine Strafe abgesessen hat, aber immer noch als gefährlich gilt?

Die Schraube weniger stark angezogen

Für die Kontrolle dieser Personen soll die Polizei zusätzliche Instrumente erhalten. Vorgesehen ist etwa, dass sich Gefährder regelmässig bei einer Behörde melden müssen, dass ihnen die Ausreise verweigert oder ein Rayonverbot gegen sie verhängt wird, das mit Fussfesseln überprüft wird. Der Ständerat wollte dabei die Schraube aber weniger stark anziehen als die vorberatende Sicherheitskommission.

So lehnt er es ab, die vom Bundesrat vorgeschlagene zeitliche Begrenzung für den Hausarrest zu streichen. Gleichzeitig musste sich Justizministerin Karin Keller-Sutter (56, FDP) gegen den Vorwurf der Beugehaft verwehren: «Es wird nicht bei einem einmaligen Ausrutscher gleich Hausarrest angeordnet.»

Massnahmen bereits ab 12 Jahren

Auch soll es durchaus Ausnahmen geben, wann Gefährder das Haus trotz Arrest verlassen dürfen: etwa für Erwerbs- und Bildungszwecke, die Ausübung der Glaubensfreiheit oder die Wahrnehmung von familiären Verpflichtungen.

Ein weiterer umstrittener Punkt: Ab welchem Alter sollen diese Massnahmen gelten? Der Ständerat hat sich darauf geeinigt, dass der Hausarrest gegen Personen ab 15 Jahren verhängt werden kann. Alle anderen Massnahmen können die Behörden bereits bei Kindern ab 12 Jahren beschliessen. «Es kommt leider vor, dass Jugendliche bereits in diesem Alter radikalisiert werden», so SP-Ständerat Daniel Jositsch (54, ZH). Daher brauche es solche präventiven Massnahmen.

Jugendliche nicht noch mehr radikalisieren

Der Grüne Mathias Zopfi (36, GL) beantragte vergeblich, dass die Massnahmen erst ab dem Mindestalter 18 anzuwenden seien. «Es mag zwar sein, dass es Minderjährige gibt, die tickende Zeitbomben sind», sagte er. Dafür aber gebe es Massnahmen im Kinderstrafrecht. «Wir dürfen sie nicht noch weiter radikalisieren.»

Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

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