Lukas Uehlinger (50), Gastro-Unternehmer in Bern, fordert mehr Unterstützung
«Sogar ein Hilfskoch bekommt mehr Geld als ich»

Sie zahlen jahrelang in die Arbeitslosenversicherung ein und werden nun mit einer Pauschale abgespeist: Kleinunternehmer in der Corona-Krise fühlen sich vom Bund im Stich gelassen. Einer davon: Gastrounternehmer Lukas Uehlinger.
Publiziert: 26.03.2020 um 23:46 Uhr
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Aktualisiert: 27.03.2020 um 17:57 Uhr
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Die Corona-Krise trifft viele Unternehmer hart. Auch Lukas Uehlinger musste sein Café Fédéral zumachen.
Sermîn Faki

Lukas Uehlinger (50) ist enttäuscht. Seit über 20 Jahren führt er das Restaurant «Café Fédéral» am Berner Bundesplatz und verköstigt dort Einheimische, Touristen und Bundesbeamte. Auf Letztere ist Uehlinger derzeit nicht so gut zu sprechen. Dass der Bundesrat wegen der Corona-Krise alle Restaurants geschlossen hat, kann er verstehen. «Der Bundesrat macht eigentlich einen Super-Job in dieser Krise», sagt er zu BLICK. «Mit den Notkrediten hilft er jetzt vielen Firmen.»

Weniger begeistert ist der Gastro-Geschäftsinhaber darüber, wie der Bund mit Unternehmern wie ihm umgeht. Seine insgesamt 50 Mitarbeiter – er führt noch ein zweites Restaurant in Bern – hat Uehlinger auf Kurzarbeit gesetzt. Sie erhalten nun 80 Prozent ihres wegfallenden Lohns aus der Arbeitslosenkasse.

Angestellte bekommen jetzt mehr Geld als der Chef

Anders Uehlinger selbst: Er erhält nur 3320 Franken im Monat. Dabei hat er seit 20 Jahren ebenfalls in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt. «Theoretisch erhält nun jeder meiner 50 Angestellten mehr Geld als ich», sagt er. Es sei «unverständlich», dass ein Unternehmer, der genauso einzahle, nicht adäquaten Lohnersatz erhalte.

Wie Uehlinger geht es Hunderttausenden Unternehmern – Ladeninhabern, Architekten, Kosmetiksalons, Schreinern. Mehr als 500'000 KMU gibt es in der Schweiz. Sie schaffen mehr als vier Millionen Arbeitsplätze. Viele Unternehmen sind als AG oder GmbH organisiert, und die Inhaber stellen sich selbst an. Ihren Lohn versteuern sie ganz normal und zahlen auch AHV und Arbeitslosenkasse ein.

«Löhne der Chefbeamten auf 3320 Franken kürzen»

Dass sie nun trotzdem so wenig bekommen, erklärt der Bund so: «Es gibt auch viele Leute, die deutlich mehr AHV-Beiträge bezahlen, als sie je Rente erhalten werden. Das ist das Prinzip einer Sozialversicherung», so Boris Zürcher (55), Chef der Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco).

In normalen Zeiten seien «Angestellte in arbeitgeberähnlicher Situation» wie Uehlinger gar nicht anspruchsberechtigt. Aufgrund der ausserordentlichen Lage habe der Bund nun im Sinn einer Härtefallregelung für sie eine Ausnahme gemacht. Und die Pauschale gebe es, weil der massgebliche Lohn von solchen Leuten schwer zu festzulegen sei – sie könnten diesen ja selbst bestimmen.

Corona-Krise: Hier hilft der Staat beim Einkommen

Mit einem milliardenschweren Hilfspaket greift der Bundesrat den Betrieben, die wegen der Corona-Krise in Existenznöte kommen, unter die Arme. Nicht nur mit Krediten für Unternehmen, sondern auch beim Einkommen, das jetzt vielleicht ausfällt.

Je nach Anstellungsverhältnis gibt es unterschiedliche Formen der Unterstützung. Zum einen gibt es die Kurzarbeitsentschädigung.

Angestellte:

  • Unternehmen, die wegen Corona keine Arbeit mehr haben, können vereinfacht Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter beantragen. Dies gilt auch für befristete und temporär Angestellte sowie für Lehrlinge. Diese erhalten 80 Prozent des Lohnausfalls aus der Arbeitslosenversicherung. Wer gar nicht mehr arbeiten kann, bekommt also 80 Prozent des Lohns. Wessen Pensum beispielsweise von 100 auf 50 Prozent reduziert wurde, der erhält 50 Prozent des Lohns weiterhin vom Arbeitgeber und 80 Prozent vom Rest aus der Arbeitslosenkasse.
  • Kurzarbeitsentschädigungen gibt es auch für Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern, oder wenn ein Arzt Quarantäne für den Angestellten verordnet hat
  • Die Regelungen für Kurzarbeit sind ausgeweitet und vereinfacht worden – beispielsweise entfällt die Wartefrist.

Arbeitgeberähnliche Angestellte:

  • Als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten zum Beispiel Gesellschafter einer GmbH, die als Angestellte im eigenen Betrieb arbeiten. Sie können ebenfalls Kurzarbeitsentschädigung beantragen.
  • Allerdings erhalten sie nicht 80 Prozent des Lohnausfalls, sondern eine Pauschale von 3320 Franken für eine Vollzeitstelle.
  • Diese Pauschale erhalten auch Personen, die im Betrieb des eingetragenen Partners oder Ehepartners arbeiten.

Zudem richtet der Bund aus der Erwerbsersatzordnung den sogenannten Corona-Erwerbsersatz aus. Folgende vier Gruppen haben Anspruch darauf:

  • Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, die wegen fehlender externer Kinderbetreuung nicht mehr arbeiten können
  • Personen, die vom Arzt angeordnet in Quarantäne müssen und deshalb nicht arbeiten können
  • Selbstständige, die entweder keinen Umsatz haben, weil auf Anordnung des Bundesrates das Geschäft schliessen müssen, oder wegen des Veranstaltungsverbots nicht arbeiten können
  • freischaffende Künstlerinnen und Künstler, deren Engagements wegen den Corona-Massnahmen abgesagt werden musste oder sie selbst abgesagt haben

Insbesondere bei Selbstständigen gibt es jedoch auch Gruppen, die keine Einkommensunterstützung vom Bund bekommen. Das sind:

  • Selbstständige, die von den Massnahmen des Bundesrates nicht betroffen sind, aber weniger Einkommen haben, weil die Kundschaft teilweise oder ganz wegbleibt. Dazu gehören zum Beispiel Taxichauffeure.
  • Selbstständige, die sich wegen der aktuellen Krise selbst für eine Schliessung des Betriebs entschieden haben.

Gianna Blum

Coiffeure mussten schliessen. Doch sie können nun Kurzarbeitsentschädigung oder Erwerbsersatz beantragen. Bild: Thomas Meier

Mit einem milliardenschweren Hilfspaket greift der Bundesrat den Betrieben, die wegen der Corona-Krise in Existenznöte kommen, unter die Arme. Nicht nur mit Krediten für Unternehmen, sondern auch beim Einkommen, das jetzt vielleicht ausfällt.

Je nach Anstellungsverhältnis gibt es unterschiedliche Formen der Unterstützung. Zum einen gibt es die Kurzarbeitsentschädigung.

Angestellte:

  • Unternehmen, die wegen Corona keine Arbeit mehr haben, können vereinfacht Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter beantragen. Dies gilt auch für befristete und temporär Angestellte sowie für Lehrlinge. Diese erhalten 80 Prozent des Lohnausfalls aus der Arbeitslosenversicherung. Wer gar nicht mehr arbeiten kann, bekommt also 80 Prozent des Lohns. Wessen Pensum beispielsweise von 100 auf 50 Prozent reduziert wurde, der erhält 50 Prozent des Lohns weiterhin vom Arbeitgeber und 80 Prozent vom Rest aus der Arbeitslosenkasse.
  • Kurzarbeitsentschädigungen gibt es auch für Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern, oder wenn ein Arzt Quarantäne für den Angestellten verordnet hat
  • Die Regelungen für Kurzarbeit sind ausgeweitet und vereinfacht worden – beispielsweise entfällt die Wartefrist.

Arbeitgeberähnliche Angestellte:

  • Als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten zum Beispiel Gesellschafter einer GmbH, die als Angestellte im eigenen Betrieb arbeiten. Sie können ebenfalls Kurzarbeitsentschädigung beantragen.
  • Allerdings erhalten sie nicht 80 Prozent des Lohnausfalls, sondern eine Pauschale von 3320 Franken für eine Vollzeitstelle.
  • Diese Pauschale erhalten auch Personen, die im Betrieb des eingetragenen Partners oder Ehepartners arbeiten.

Zudem richtet der Bund aus der Erwerbsersatzordnung den sogenannten Corona-Erwerbsersatz aus. Folgende vier Gruppen haben Anspruch darauf:

  • Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, die wegen fehlender externer Kinderbetreuung nicht mehr arbeiten können
  • Personen, die vom Arzt angeordnet in Quarantäne müssen und deshalb nicht arbeiten können
  • Selbstständige, die entweder keinen Umsatz haben, weil auf Anordnung des Bundesrates das Geschäft schliessen müssen, oder wegen des Veranstaltungsverbots nicht arbeiten können
  • freischaffende Künstlerinnen und Künstler, deren Engagements wegen den Corona-Massnahmen abgesagt werden musste oder sie selbst abgesagt haben

Insbesondere bei Selbstständigen gibt es jedoch auch Gruppen, die keine Einkommensunterstützung vom Bund bekommen. Das sind:

  • Selbstständige, die von den Massnahmen des Bundesrates nicht betroffen sind, aber weniger Einkommen haben, weil die Kundschaft teilweise oder ganz wegbleibt. Dazu gehören zum Beispiel Taxichauffeure.
  • Selbstständige, die sich wegen der aktuellen Krise selbst für eine Schliessung des Betriebs entschieden haben.

Gianna Blum

Dass Unternehmer jetzt so billig abgespeist werden, mag sich Casimir Platzer (58) nicht gefallen lassen. «Was der Bund da macht, ist nicht nur ein Witz, sondern geradezu ein Hohn in Richtung Unternehmertum», echauffiert sich der Präsident von Gastrosuisse. Dies habe er Wirtschaftsminister Guy Parmelin (60, SVP) auch in einem Brief mitgeteilt. Mit diesen 3320 Franken würden die Arbeitgeber schlechter gestellt als die Arbeitnehmer. «Wenn dieser Betrag für den Lebensunterhalt der Unternehmer reichen soll, müsste man sofort auch die Löhne der Chefbeamten des Seco auf 3320 Franken kürzen.»

«Bundesrat muss über die Bücher»

Es gibt noch eine andere Ungleichbehandlung: Und zwar zu Einzelunternehmen – das sind Unternehmer, die direkt von ihren Einnahmen leben. Sie erhalten nun Corona-Erwerbsersatz, wenn sie durch die bundesrätlichen Massnahmen Ausfälle haben, zum Beispiel das Geschäft schliessen mussten.

Obwohl sie nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, bekommen sie nun bis zu 196 Franken am Tag. Das macht Ende Monat im Maximum mehr als die Kurzarbeits-Entschädigung für Unternehmer wie Uehlinger. Bezahlt wird das aus dem Topf der Erwerbsersatzordnung, in den alle einzahlen müssen. Der Architekt wie Uehlinger.

Der findet, angesprochen auf die Ungleichbehandlung: «Das ist ein schlechtes Signal an alle Unternehmer im Land – ich persönlich fühle mich nicht wertgeschätzt.»

Unterstützung erhält er aus der Politik. «Der Bundesrat macht einen sehr guten Job. Ausserordentliche Lagen benötigen auch ausserordentliche Massnahmen, und es ist nicht einfach, allen immer gerecht zu werden», so Nationalrätin Jacqueline de Quattro (59, FDP). «Aber hier möchte ich der Landesregierung ans Herz legen, noch mal über die Bücher zu gehen. Es geht um die KMU, um jene Unternehmer, die das Rückgrat unserer Wirtschaft sind.»

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Schutz gegen Coronavirus

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
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  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

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Habe ich das Coronavirus oder nur die Grippe?

Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.

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