Leuthard und Candinas haben «CVP-Palais» verlassen, Amherd noch nicht dort
Thurnheer allein zuhaus

Als CVP-Palais hat das Von-Wattenwyl-Haus in der Berner Altstadt für Furore gesorgt. Doch nun haben alt Bundesrätin Doris Leuthard und Nationalrat Martin Candinas ihre Bleiben per Ende Januar gekündigt. Nur Bundeskanzler Walter Thurnherr wohnt weiter dort.
Publiziert: 27.01.2019 um 22:56 Uhr
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Aktualisiert: 28.01.2019 um 15:03 Uhr
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Mit ihrem Abschied aus dem Bundeshaus verabschiedet sich alt Bundesrätin Doris Leuthard auch aus ihrer Wohnung im Von-Wattenwyl-Haus.
Foto: Keystone
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Das noble Von-Wattenwyl-Haus in der Berner Altstadt wird nicht nur von der Landesregierung zu Repräsentationszwecken genutzt, sondern beinhaltet auch zwei Mietwohnungen und ein Einzelzimmer. Bis vor kurzem galt das Gebäude als CVP-Palais. Zum erlauchten Mieterkreis gehörten nämlich gleich drei CVP-Aushängeschilder: alt Bundesrätin Doris Leuthard (55), Bundeskanzler Walter Thurnherr (55) und Nationalrat Martin Candinas (38, GR).

Das Trio durfte sich dabei über einen günstigen Mietzins freuen. Leuthards Fünfzimmerwohnung mit 250 m² Wohnfläche kostete 2450 Franken monatlich, inklusive Nebenkosten. Thurnherr berappt 2000 Franken für seine 3,5-Zimmer-Wohnung mit 120 m². Und Candinas 16-Quadratmeter-Zimmer ging für den Schnäppchenpreis von 200 Franken weg.

SVP-Hess ärgert sich über Mietschnäppchen

Ein Umstand, über den sich SVP-Nationalrat Erich Hess (37, BE) mächtig aufregt. «Die Mietpreise liegen deutlich unter dem Marktwert – wohl mehr als die Hälfte», ist er sich sicher.

Im Parlament hat er deshalb mit einem Vorstoss gegen das Verschleudern der Wohnungen Druck gemacht. Das zuständige Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) müsse über die Bücher gehen, fordert Hess. «Die Preise müssen deutlich nach oben angepasst werden!»

Leuthard und Candinas ziehen um

Die Gelegenheit dazu wäre günstig. Denn mittlerweile ist im Von-Wattenwyl-Haus Lichterlöschen angesagt: Mit ihrem Rücktritt als Bundesrätin hat Leuthard auch ihre Wohnung – per Ende Januar – gekündigt. «Sie hat die Wohnung bereits vor Mitte Januar abgegeben», erklärt BBL-Sprecher Jonas Spirig.

Auch Candinas gibt seinen Zimmerschlüssel per Ende Januar ab. Er hat eine andere Bleibe in Bern gefunden, wie er gegenüber BLICK bestätigt. Weshalb er umzieht, will er nicht ausführen. Allerdings dürfte durchaus mitgespielt haben, dass er sich – vor allem bei seinen Ratskollegen – laufend dumme Sprüche über sein Billigzimmer in Bern hatte anhören müssen. 

Damit verbleibt einzig Thurnherr in seiner Wohnung.

Bundesamt klärt ab

Kommt das BBL nun also Hess' Forderung nach und passt die Preise an? «Das weitere Vorgehen bezüglich einer allfälligen Nachmiete wird momentan geprüft», erklärt Spirig.

Ob allenfalls nun einer der amtierenden Bundesräte die Wohnung übernimmt, bleibt vorerst unbeantwortet. Während des Prüfungsprozesses könne man keine weiteren Angaben machen, so Spirig.

Kein Interesse bei neuen Bundesrätinnen

Klar ist: Neu-Bundesrätin Karin Keller-Sutter (55, FDP) hat bereits eine andere Wohnung in der Berner Altstadt gefunden. Wie der SonntagsBlick schrieb, hat ihr Mann diese auf Homegate – also auf dem freien Markt – ergattert. Sie habe sich bereits bei der Stadtberner Einwohnerkontrolle gemeldet. 

Auch die neue CVP-Bundesrätin Viola Amherd (56) hat kein Interesse: «Bundesrätin Amherd wird die Wohnung von Frau Leuthard im Von-Wattenwyl-Haus nicht übernehmen», sagt ihr Sprecher Renato Kalbermatten. «Im Moment wohnt sie in Bern immer noch in der gleichen Wohnung wie bereits als Nationalrätin.»

Gehen 30'000 Franken flöten?

Es könnte also gut sein, dass die beiden Mietobjekte noch einige Zeit leer stehen. Dann gehen dem Bund jährlich Mieteinnahmen von über 30'000 Franken flöten. Das käme einem Pyrrhussieg für Hess gleich!

«Eine Nichtvermietung ist nicht mein Ziel, sondern eine Vermietung zu einigermassen marktgerechten Preisen», macht Hess klar. Zwar ist auch ihm bewusst, dass nicht einfach jedermann als Mieter infrage kommt. Aber: «Auch wenn es sich um einen eingeschränkten Personenkreis handelt, gibt es immer noch einen Unterschied zwischen Vermieten und Verschenken.»

Hess will «Rahmen öffnen»

Der Preisnachlass aufgrund der Nutzungsbeschränkungen dürfe nicht mehr als 20 bis 30 Prozent betragen. «Bei den Mietern kann man den Rahmen auch ein bisschen öffnen, das müssen nicht immer Bundesräte sein», so Hess. «Das BBL arbeitet sicher professionell genug, sodass es einen Nachmieter findet.» 

Und augenzwinkernd fügt er hinzu: «Notfalls übernehme ich das Schnäppchenzimmer!»

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