Längst nicht alle bekommen eine Corona-Entschädigung
«Viele Selbstständige werden sehr enttäuscht sein»

Über 70'000 Personen haben innert einer Woche eine Erwerbsentschädigung beantragt. Doch viele von ihnen werden leer ausgehen, warnen die Ausgleichskassen.
Publiziert: 30.03.2020 um 12:05 Uhr
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Aktualisiert: 30.03.2020 um 17:31 Uhr
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Andreas Dummermuth, Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, hatte in den letzten Tagen viel zu tun.
Foto: ZVG
Lea Hartmann

Der Run war riesig: Mehr als 70'000 Selbstständige, arbeitstätige Eltern und Personen in Quarantäne haben in den vergangenen Tagen eine Corona-Entschädigung beantragt. Das teilt die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen mit.

Das Antragsformular ist seit einer Woche online. Wegen des riesigen Ansturms war der Server zusammengebrochen. Inzwischen hätten weitere Anmeldekanäle geöffnet werden können, heisst es in einer Mitteilung der Ausgleichskassen.

«Wir werden Tausende Gesuche ablehnen müssen»

Anspruch auf Geld haben allerdings nur Selbstständige, deren Laden per Bundesratsanordnung geschlossen werden musste und wer wegen des Veranstaltungsverbots nicht mehr arbeiten konnte, also Künstlerinnen und Künstler. Taxifahrer, selbstständige Grafiker oder ein Schreiner, der kaum mehr Kunden hat, gehen leer aus.

«Viele werden sehr enttäuscht sein und Erklärungen wollen», sagt Andreas Dummermuth, Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen zu BLICK. «Wir werden schweizweit Tausende Gesuche ablehnen müssen.» Dummermuth signalisiert Verständnis für den Unmut derjenigen, die leer ausgehen werden. Für die Ausgleichskassen ist klar: «Diese Diskussion muss politisch geführt werden.»

Den Selbstständigen, die kein Geld bekommen, bleibt derzeit nur, beim Bund einen Notkredit zu beantragen – oder der Gang zum Sozialamt.

Erste Zahlungen hoffentlich Mitte April

Nebst Selbstständigerwerbenden haben auch Eltern Anspruch auf Unterstützung. Hier gibt es aber ebenfalls Einschränkungen: Nur Mütter und Väter, deren Kinder unter 12 Jahre alt sind und nun nicht arbeiten können, weil sie sich um die Kinder kümmern müssen, haben Anspruch. Zudem können Personen in Quarantäne bei ihrer Ausgleichskasse Unterstützung beantragen.

Die Entschädigung wird rückwirkend ausgezahlt. Man setze alles daran, dass erste Auszahlungen Mitte bis Ende Mai ausgerichtet werden könnten, versprechen die Ausgleichskassen.

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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