Die am Mittwoch veröffentlichte Untersuchung betrifft das Luftverkehrsmanagement. Im Bereich Sicherheit Infrastruktur gehören dazu die beiden Landesflughäfen, acht Regionalflugplätze und die Flugsicherungsorganisationen Skyguide, Meteo Schweiz und Engadin Airport. Auf der anderen Seite steht das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) als Aufsichtsbehörde.
Die Probleme beginnen damit, dass Aufsichtsbehörde und Beaufsichtigte ihre Mitarbeitenden teils auf dem gleichen Personalmarkt rekrutieren, die Beaufsichtigten aber die höheren Gehälter zahlen, heisst es im Bericht der Finanzkontrolle (EFK). In Gesprächen stellte sich zudem heraus, dass die Beaufsichtigten das Expertenwissen der Bazl-Inspektoren teilweise in Frage stellen. Untersuchungen unabhängiger Stellen bestätigten diese Vorbehalte laut EFK jedoch nicht.
Bazl ohne Durchsetzungsmacht?
Hinzu kommt, dass das Bazl manchmal Schwierigkeiten hat, seine Vorgaben durchzusetzen. Das hat unter anderem damit zu tun, dass es nicht sinnvoll ist, Monopolanbietern wie Skyguide oder Meteo Schweiz den Bewilligungsentzug anzudrohen. In einem geprüften Fall wurden Mängel bis heute nicht zur Zufriedenheit des Bazl beseitigt, wie es im Bericht heisst.
Darin ist auch die Rede von «Animositäten» zwischen Beaufsichtigten und Inspektoren, die früher teilweise selber für die beaufsichtigten Flugsicherungsorganisationen gearbeitet hatten. Die EFK fand zudem heraus, dass die Feststellungen der Inspektoren nicht immer akzeptiert werden.
Vereinzelt wandten sich die Beaufsichtigten hartnäckig an eine vorgesetzte Stelle, worauf das Bazl seine Einschätzungen anpasste oder Fristen verlängerte. Das führt dann auch im Bazl zu Spannungen: Von einigen Mitarbeitenden werde das als Absprache betrachtet, schreibt die EFK. Das sorge für ein tiefes Misstrauen zur Unabhängigkeit der Amtsleitung.
Mobbing-Fälle im Bazl
Hinzu kommen Anhaltspunkte für Fälle von sexueller Belästigung und Mobbing im Bazl. Ein Fall von sexueller Belästigung wurde bereits abgeklärt. Zu den Mobbing-Hinweisen seien bisher wenige Massnahmen durch das Bazl erfolgt, schreibt die EFK. Sie empfiehlt dem Bundesamt, ein Vorgehen zu implementieren, in welchem solche Anhaltspunkte umgehend und umfassend aufgenommen und abgeklärt werden.
Auch zur Intervention der Kader macht die EFK eine Empfehlung: Das Bazl solle prüfen, wie das betroffene Inspektionsteam bei einer Eskalation einbezogen werden könnte. Ziel ist es, dass allfällige Anpassungen durch die Amtsleitung auch vom Team verstanden und mitgetragen werden. Zu Nebenbeschäftigungen, Korruptionsbekämpfung, Annahme von Geschenken und Einladungen empfiehlt die EFK Regelungen, die über die Minimalvorschriften hinausgehen.
Das Bazl ist mit den meisten Empfehlungen einverstanden. Es hält aber auch fest, dass die Europäische Agentur für Flugsicherheit die Qualität der Aufsichtsstruktur und der Aufsichtsprozesse wiederholt als angemessen und wirksam beurteilt und die Kompetenz der Experten als Stärke hervorgehoben habe. (SDA/nmz)