Reist ein Flüchtling in seinen Heimat- oder Herkunftsstaat, soll ihm die Flüchtlingseigenschaft einfacher aberkannt werden können. Der Bundesrat hatte im März neue Regeln zur Durchsetzung des Heimatreise-Verbots vorgeschlagen.
Beweislast heute bei den Behörden
Künftig sollen Flüchtlinge beweisen müssen, dass sie nicht die Absicht hatten, sich dem Schutz ihres Herkunftsstaates zu unterstellen. Sie müssen glaubhaft machen, dass sie weiterhin verfolgt werden. Können sie das nicht, wird ihnen der Flüchtlingsstatus aberkannt.
Heute liegt die Beweislast bei den Behörden. Diese können einem Flüchtling die Flüchtlingseigenschaft nur aberkennen, wenn sie ihm nachweisen können, dass er sich freiwillig dem Schutz des Herkunftsstaats unterstellt hat und dass ihm dieser gewährt wurde.
2017 wurden 231 Personen Asylstatus entzogen
Auch die SPK sieht gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Sie gab daher der Initiative des Zürcher SVP-Nationalrates Gregor Rutz mit 15 zu 9 Stimmen Folge, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Inhaltlich wird sich die Kommission im Rahmen der Beratungen des Ausländergesetzes damit beschäftigen.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat im vergangenen Jahr 231 Personen den Asylstatus wieder entzogen, weil diese in ihr Heimatland gereist waren. Am häufigsten betroffen waren Staatsangehörige von Vietnam (71 Widerrufe), Irak (60) sowie Bosnien und Herzegowina (30). Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Zunahme um 86 Fälle. (SDA/vfc)
Der 61-jährige vierfache Vater Mario Gattiker ist Jurist. Er war bis ins Jahr 2000 für mehrere Stiftungen und Hilfswerke wie die Caritas tätig. 2001 übernahm Gattiker die Leitung des Sekretariats der Eidgenössischen Ausländerkommission und wurde Chef der neu geschaffenen Sektion Integration im Bundesamt für Ausländerfragen.
Im Bundesamt für Migration (BFM), dem heutigen Staatssekretariat für Migration (SEM), leitete er ab 2005 den Direktionsbereich Arbeit, Integration und Bürgerrecht. Am 1. Januar 2012 wurde er BFM-Direktor, seit dem 1. Januar 2015 ist er Staatssekretär im SEM.
Der 61-jährige vierfache Vater Mario Gattiker ist Jurist. Er war bis ins Jahr 2000 für mehrere Stiftungen und Hilfswerke wie die Caritas tätig. 2001 übernahm Gattiker die Leitung des Sekretariats der Eidgenössischen Ausländerkommission und wurde Chef der neu geschaffenen Sektion Integration im Bundesamt für Ausländerfragen.
Im Bundesamt für Migration (BFM), dem heutigen Staatssekretariat für Migration (SEM), leitete er ab 2005 den Direktionsbereich Arbeit, Integration und Bürgerrecht. Am 1. Januar 2012 wurde er BFM-Direktor, seit dem 1. Januar 2015 ist er Staatssekretär im SEM.