Klimawahl mit Folgen
Umweltkommission will Flugabgabe bis 120 Franken!

Höhere Benzinpreise, Ticketabgaben bei Flugreisen und Abgaben bei Autoimporten: Bei der Beratung des CO2-Gesetzes folgt die Nationalratskommission weitgehend dem Ständerat.
Publiziert: 15.01.2020 um 16:38 Uhr
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Aktualisiert: 07.09.2020 um 11:35 Uhr
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Mit dem neuen CO2-Gesetz sollen kommerzielle Flüge ab der Schweiz teurer werden – bis zu 120 Franken pro Fluggast.
Foto: Keystone
Daniel Ballmer

Die «Klimawahl» vom vergangenen Oktober zeigt Folgen: Die neu jüngere und links-grünere Umweltkommission des Nationalrats (Urek) sagt nicht nur Ja zu höheren Benzinpreisen. Sie spricht sich auch deutlich für eine Flugticketabgabe aus. Damit folgt sie beim CO2-Gesetz in grossen Teilen dem Bundesrat und dem Ständerat. Der Widerstand von bürgerlicher Seite blieb meist chancenlos.

Wer künftig von der Schweiz aus in die Ferien fliegt, soll eine Ticketabgabe zahlen müssen, die Reisende dazu bewegen soll, vermehrt Zug statt Flug zu wählen. Pro Kopf beträgt die Abgabe 30 bis 120 Franken – je nach Reisedistanz und Beförderungsklasse. Ausnahmen sollen einzig für Transitreisen und medizinische oder hoheitliche Flüge gelten. Gut die Hälfte der Einnahmen soll an die Bevölkerung zurückerstattet werden.

«Wir wollten das Fuder nicht überladen»

Für Privatjets kann die Abgabe sogar bis zu 5000 Franken betragen. Verschont bleiben sollen allerdings Leichtaviatik oder Schulungsflüge. Auch hat die Kommissionsmehrheit Anträge für nochmals deutlich höhere Abgaben abgelehnt. «Wir wollten das Fuder nicht überladen», verrät ein Urek-Mitglied. «Die Vorlage soll vor dem Volk bestehen können.»

Bereits im Oktober hatte sich die Kommission für höhere Benzinpreise ausgesprochen – bis 2024 um höchstens 10 Rappen pro Liter. Danach um bis zu 12 Rappen. Treibstoff-Händler sollen ihre Importe entsprechend stärker kompensieren müssen.

Gnadenfrist für Ölheizungen

Einen anderen Weg als Bundesrat und Ständerat wählt die Nationalratskommission dagegen bei den Möglichkeiten für Unternehmen, sich von der CO2-Abgabe befreien zu lassen. Das ist grossen und energieintensiven Firmen seit 2008 möglich, wenn sie sich dazu verpflichten, ihre Emissionen zu senken. Über Zielvereinbarungen soll diese Möglichkeit neu allen Firmen offenstehen.

Bei den Ölheizungen kommt die Kommission den Kantonen entgegen: Das Aus soll für die Ölheizungen etwas später kommen als geplant. Zwar soll für Altbauten ab 2023 ein CO2-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Die Kantone sollen aber eine Übergangsfrist bis 2026 erhalten.

Zudem wird der vom Ständerat entworfene Klimafonds auch von der Nationalratskommission unterstützt. In diesen Topf soll ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe fliessen – maximal 450 Millionen Franken. Hinzu kommen 49 Prozent aus der Flugticketabgabe.

Umsetzung der Pariser Klimaziele

Die Kommission will ausserdem die Ersatzleistungen von Autoimporteuren dem Fonds zuhalten. Diese Abgaben für die Importeure werden dann fällig, wenn sie die CO2-Zielvorgaben für ihre Neuwagenflotten nicht einhalten – wenn sie also zu viele Autos in die Schweiz einführen, die einen viel zu hohen CO2-Verbrauch haben.

Mit dem Geld sollen Massnahmen zum Klimaschutz finanziert werden. Auf diese Weise will die Schweiz ihren Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris nachkommen. Das Ziel: Der Treibhausgasausstoss soll bis 2030 gegenüber dem Ausstoss im Jahr 1990 halbiert werden.

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