Kleine Kammer für EU-konformes Waffenrecht
Auch Ständeräte schiessen auf Sommarugas Vorlage

Ein möglichst lockeres Waffenrecht, das die EU nicht verärgert und die Schützen von einem Referendum abhält, ist das Ziel der Sicherheitspolitiker im Ständerat. Als Vasallen der Kantone wollen sie deren Aufwand zudem möglichst reduzieren.
Publiziert: 11.08.2018 um 18:28 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 19:43 Uhr
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Die EU will, dass auch die Schweiz ihr Waffengesetz nach ihren Vorgaben verschärft und so mehr Schutz vor halbautomatische Waffen garantiert.
Foto: Keystone
Andrea Willimann

Die Diskussion um die Verschärfung des Waffengesetzes geht in die nächste Runde. Am Montag diskutiert die Sicherheitskommission des Ständerates (SIK) die Vorschläge von Bundesrat und Nationalrat, wie die schärferen Vorgaben der EU in der Schweiz umgesetzt werden.

Sicher ist: Die Ständevertreter wollen die liberale Schweizer Waffentradition möglichst beibehalten, aber den Schengen-Vertrag nicht gefährden, an den die EU-Waffenrichtlinie gekoppelt ist. Denn sähe Brüssel einen Vertragsbruch, wäre ein freier Grenzübertritt für Schweizer nach Europa bald Geschichte. 

Damit ist auch klar: Es wird weitere Änderungen am Vorschlag des Bundesrates geben. Nicht alle Beschlüsse des Nationalrates sind nämlich Schengen-konform. 

Ständerat will Schengen-konforme Umsetzung

«Wir werden den Spielraum aus-, aber nicht überreizen», prognostiziert der Urner CVP-Ständerat Isidor Baumann (62). Die ständerätliche SIK hat deshalb die Schützen und die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren an ihre Sitzung eingeladen. «Von ihnen wollen wir wissen, was unbedingt noch angepasst werden muss, damit sie kein Referendum der Waffen-Lobby unterstützen», so Baumann.

Schützen sollen vom Referendum abgehalten werden

Mit diesem planen rechtsbürgerliche Kreise wie die Gruppierung «Sicherheit für alle» oder «Pro Tell». Gewehr bei Fuss steht auch der Schützenverband (BLICK berichtete). Sie fordern, dass es weitere Verbotsausnahmen für halbautomatische Waffen gibt – nicht nur für ehemalige Armeewaffen wie vom Nationalrat beschlossen. Auch die im Breitensport und im Privatbesitz verbreiteten Sturmgewehre 57 und 90 sollen nicht zu den verbotenen Waffen zählen.

In der Kritik steht zudem die Markierungs- und Registrierungspflicht für grosse Waffen-Magazine sowie die Nachregistrierung – etwa von halbautomatischen Ordonnanzwaffen, die ehemalige Armeeangehörige weiterverkaufen.

Ständerat orientiert sich an Nationalratsvorlage

Wie eine Umfrage von BLICK zeigt, werden die Ständerate die Variante des Nationalrates der Vorlage von Bundesrätin Simonetta Sommaruga (58) vorziehen. «Die Lockerungen des Nationalrates sind keinesfalls rückgängig zu machen» sagt Alex Kuprecht (60, SZ). Dieser habe eine gute Vorlage ausgearbeitet. «Aber es braucht noch zwei, drei Korrekturen.»

Das ist nicht nur SVP-Sicht. Auch Christdemokrat Peter Hegglin (57, Zug) sagt: «Ich finde den Vorschlag des Nationalrates gut. Als Überlebender des Zuger Attentats von 2001 bin ich kein Waffenfan. Aber auch kein Waffenfeind.»

Nicht zufrieden mit der Vorlage des Nationalrates ist hingegen SP-Ständerat Claude Hêche (65, Jura). Was nicht erstaunt, ist dort doch die Linke mit Verschärfungen gescheitert.

Ständerat will weniger Bürokratie für Kantone

«Korrekturen sind vor allem in drei Bereichen möglich», erwartet SIK-Präsident Josef Dittli (61, UR). Erstens beim Verwaltungsaufwand. «Als Ständeräte stehen wir vor allem in der Pflicht der Kantone, die durch einzelne Regelungen im Waffenrecht  hohen zusätzlichen bürokratischen Aufwand befürchten», hat auch Erich Ettlin (56, OW) beobachtet. 

Zweitens sind dort Anpassungen zu erwarten, wo die Schweizer Umsetzung der EU-Richtlinie das Schengen-Abkommen verletzt. Etwa bei der Markierungspflicht von Waffenbestandteilen. «Dies will der Nationalrat streichen, was die EU nicht akzeptieren dürfte. Da werden wir wohl zurückbuchstabieren», so Dittli.

Beide Ziele unter einen Hut bringt ein Antrag von Ständerat Joachim Eder (66, FDP). So müssten Waffenhändler und Kantone nach dem Vorschlag des Bundesrates genau Buch über die Verkäufe von grossen Schuss-Magazinen führen. Der Nationalrat will keine Regelung, was nicht Schengen-kompatibel ist. «Ein gangbarer Kompromiss ist, wenn wir auf die Buchführung verzichten, aber nur Besitzer bewilligter Waffen solche Magazine beziehen dürften», so Eder. Damit erfolge der Erwerb unbürokatisch.

Ein Vorschlag, der auf Zustimmung stossen dürfte. «Wenn es Möglichkeiten gibt, die Arbeit für die Kantone zu vereinfachen – so wie es etwa Kollege Eder vorschlägt – dann sollten wir das sicher prüfen», sagt etwa Ettlin. 

Nachregistrierung kommt wohl

Eher kein Thema mehr ist die Nachregistrierung. Hier hatten Anträge auf eine Aufweichung des Waffenrechts schon im Nationalrat keine Chance,  der Bundesrat obsiegte. «Unwahrscheinlich, dass der Ständerat daran noch etwas ändert», glaubt Dittli.

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