Keine Rückübernahme abgewiesener Asylbewerber
Iran, Äthiopien und Eritrea sind am schlimmsten

Um die Ausschaffungen von kriminellen Ausländern und solchen mit negativem Asylentscheid zu vollziehen, braucht es funktionierende Migrationspartnerschaften.
Publiziert: 23.08.2017 um 23:54 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 09:10 Uhr
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Nicht alle Staaten akzeptieren Rückschaffungen abgewiesener Asylbewerber per Sonderflüge. Am meisten Probleme hat der Bund mit Iran, Äthiopien und Eritrea.
Foto: GAETAN BALLY
Julien Duc

Kriminelle wie Moumen Z. (29) aus Algerien lachen die Schweizer Behörden aus. Sie wissen genau, dass sie eine Rückschaffung in ihr Heimatland nicht fürchten müssen. Grund: Ihre Heimatstaaten bocken (BLICK berichtete). Sie wollen ihre schwarzen Schafe lieber nicht zurücknehmen.

Für Mario Fehr (58), Zürcher Regierungsrat und Sicherheitsdirektor, steht fest: «Wir sind immer auf die Kooperation der betroffenen Staaten angewiesen.»

Problemländer weigern sich

Mit gewissen Staaten ist die Migrationskooperation allerdings sehr schlecht. «Die grössten Probleme haben wir derzeit mit Äthiopien, Eritrea und dem Iran», gibt Karl Lorenz, der zuständige Sektionsleiter im Staatssekretariat für Migration (SEM), zu bedenken. Diese Länder nähmen partout keine Landsmänner zurück, welche zwangsweise ausgeschafft werden. Nur freiwillige Rückkehrer seien ihnen willkommen, so Lorenz weiter.

Die Beziehung mit Algerien will der Experte zwar nicht schönreden, aber auch nicht dramatisieren: «Wir sind in der privilegierten Position, mit Algerien ein Rückübernahmeabkommen zu haben.» Die wenigsten europäischen Länder hätten ein solches. Bei Algerien ist man beim SEM also der Meinung: Lieber ein Abkommen, das keine Sonderflüge vorsieht, als gar keines.

Immerhin gute Anzeichen sieht der Experte allerdings mit dem Problemstaat Marokko, der wie Algerien auch keine Sonderflüge akzeptiert: «Der Austausch mit Marokko hat sich in letzter Zeit verbessert. Aber die Migrationsbeziehung ist noch nicht so gut, wie wir dies anstreben.» Zwischen dem nordafrikanischen Staat und der Schweiz existiert bislang kein Abkommen.

Königsweg: Migrationspartnerschaft

Es gibt aber auch die Erfolgsgeschichten. Und dort kam das Schweizer Verhandlungsgeschick zum Zug. «Die schweizerische Diplomatie macht einen Top-Job», urteilt Mario Fehr. Man könne bei solchen Partnerschaften aber nicht nur Forderungen stellen, man müsse auch etwas bieten, meint Fehr.

Und das tut die Schweiz. Mit fünf Ländern unterhält sie derzeit aktive Migrationspartnerschaften – mit Tunesien, Nigeria, Kosovo, Serbien und Bosnien und Herzegowina. Diese umfassen in der Regel die Bereiche Demokratisierung, Migration und wirtschaftliche Entwicklung.

Karl Lorenz vom SEM bestätigt: «Migrationspartnerschaften sind ein Erfolg. Dort, wo wir eine solche unterhalten, funktioniert die Rückführung reibungslos.»

Rückführung nicht möglich

Rund ein Viertel aller Personen, die sich derzeit trotz negativem Asylentscheid in der Schweiz aufhalten, stammen aus einem der drei Maghrebstaaten Marokko, Tunesien oder Algerien. Auch der Algerier Moumen Z. darf trotz Vorstrafenkatalog weiter in der Schweiz bleiben. Zwar trat am 22. Juni 2007 ein Rückführungsabkommen mit Algerien in Kraft. Doch bei dessen Durchsetzung mangelt es seitdem. Hauptgrund: Algerien akzeptiert keine Sonderflüge. Dabei sind diese zur Ausschaffung zwingend nötig, weil oft absehbar ist, dass sich ein Asylbewerber bei der Abschiebung mit aller Gewalt wehren wird. Zum Schutze anderer Passagiere werden die Ausschaffungen daher nicht per Linienflugzeug durchgeführt.

Rund ein Viertel aller Personen, die sich derzeit trotz negativem Asylentscheid in der Schweiz aufhalten, stammen aus einem der drei Maghrebstaaten Marokko, Tunesien oder Algerien. Auch der Algerier Moumen Z. darf trotz Vorstrafenkatalog weiter in der Schweiz bleiben. Zwar trat am 22. Juni 2007 ein Rückführungsabkommen mit Algerien in Kraft. Doch bei dessen Durchsetzung mangelt es seitdem. Hauptgrund: Algerien akzeptiert keine Sonderflüge. Dabei sind diese zur Ausschaffung zwingend nötig, weil oft absehbar ist, dass sich ein Asylbewerber bei der Abschiebung mit aller Gewalt wehren wird. Zum Schutze anderer Passagiere werden die Ausschaffungen daher nicht per Linienflugzeug durchgeführt.

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