Unterstützung bis Mitte September
Corona-Hilfe für Selbständige und längere Kurzarbeit

Selbständige und Kulturschaffende erhalten nun doch länger Corona-Hilfe. Zudem wir die Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate verlängert.
Publiziert: 01.07.2020 um 15:58 Uhr
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Aktualisiert: 15.09.2020 um 13:42 Uhr
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Die von den Corona-Massnahmen betroffenen Selbständigen sollen weiterhin Hilfe erhalten. Dafür zuständig ist Sozialminister Alain Berset.
Foto: keystone
Ruedi Studer

Der Bundesrat greift den Selbstständigen doch noch unter die Arme. Die Hilfe für direkt und indirekt von der Corona-Krise betroffene Selbstständige wird bis Mitte September verlängert. Das hat die Regierung heute entschieden.

Ende Mai war die Corona-Hilfe für Zehntausende Selbständige und Kleinunternehmer ausgelaufen. Das sorgte für einen Aufschrei der Empörung und Druck aus dem Parlament.

Jetzt können viele Betroffene aufatmen. Selbständigerwerbende, die von den Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, können wieder auf Corona-Hilfe über die Erwerbsersatzordnung (EO) zählen. Die Betroffenen brauchen keine besonderen Schritte zu unternehmen, die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Auszahlung ihres Corona-Erwerbsersatzes wieder auf, wie der Bundesrat schreibt.

EO wird ausgeweitet

Die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu ebenfalls Corona-Erwerbsersatz beanspruchen, wie BLICK gestern bereits berichtete. Zwischenzeitlich konnten Letztere auf Kurzarbeitsentschädigung zurückgreifen. Nun müssen sie bei der Ausgleichskasse einen neuen Antrag stellen, wobei die Umsetzung einige Wochen in Anspruch nehmen dürfte.

Mit der Anpassung verlagert sich die Zuständigkeit für die Selbständigen vollständig ins Innendepartement von Bundesrat Alain Berset (48). Die zusätzlichen Kosten für die Verlängerung und Ausweitung des Corona-Erwerbsersatzes werden auf rund 1 Milliarde Franken geschätzt.

Kurzarbeit wird auf 18 Monate verlängert

Seit April haben über 190'000 Unternehmen für rund 1,9 Millionen Arbeitnehmende Kurzarbeitsentschädigung beantragt. Dies entspricht rund 36 Prozent aller angestellten Personen in der Schweiz.

Die wirtschaftliche Lage bleibt angespannt. Um den Unternehmen mehr Luft zu verschaffen und Arbeitsplätze zu sichern, verlängert der Bundesrat deshalb die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate. Dabei gilt eine Karenzfrist von einem Tag. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. September in Kraft und gilt bis Ende 2021.

Bund soll Corona-bedingte Kosten übernehmen

Die Unterstützungsmassnahmen gehen aber ins Geld. Über 20 Milliarden Franken sind es bisher, welche die Arbeitslosenkasse zusätzlich stemmen muss. Normalerweise wird die Kasse durch über die ALV-Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Steigt die Verschuldung der Kasse auf über acht Milliarden Franken, müssen automatisch die Lohnbeiträge erhöht werden.

Der Bundesrat will eine solche Zusatzbelastung der Wirtschaft aber vermeiden. Deshalb soll der Bund die Corona-bedingten Kosten für die Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat er heute in die Vernehmlassung gegeben. Das Gesetz soll in der Herbstsession verabschiedet werden.

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