Karin Keller-Sutter bekommt noch mehr Abstimmungs-Gegner
Jetzt schiessen auch Kantone aufs Waffenrecht

Nach dem Referendum zum neuen Waffengesetz wird jetzt auch Kritik an der neuen Waffenverordnung laut. Mehrere Kantone sind nur zähneknirschend mit der neuen «Bürokratie» einverstanden oder lehnen sie sogar rundum ab.
Publiziert: 12.02.2019 um 23:22 Uhr
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Aktualisiert: 13.02.2019 um 15:50 Uhr
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Bundesrätin Simonetta Sommaruga (l.) und Nicoletta della Valle, Direktorin Fedpol, haben der neuen Justizministerin Keller-Sutter keinen Gefallen gemacht mit der neuen Waffenverordnung.
Foto: Keystone
Andrea Willimann
Andrea WillimannBundeshaus-Redaktorin

Morgen eröffnet Bundesrätin Karin Keller-Sutter (55, FDP) den Abstimmungskampf für ein verschärftes Waffenrecht offiziell. Gegen die Verschärfung hat die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz unter tatkräftiger Mithilfe der rechten Waffenlobby Pro Tell und von SVP-Kreisen das Referendum ergriffen. 

Ausgerechnet heute Mittwoch läuft die Frist für die Vernehmlassung der Verordnung ab, welche die Details des neuen Waffengesetzes regelt. Der Bundesrat hatte die Waffenverordnung extra schon Ende November den Kantonen, Parteien und Verbänden geschickt, damit bereits vor der Abstimmung zum Waffenrecht am 19. Mai «volle Transparenz» herrscht. Er wollte «den Schützen und den Vollzugsbehörden in den Kantonen maximal entgegenkommen».

Doch dieser Schuss ging nach hinten los! Wie ein erster Blick in die Stellungnahmen der Kantone zeigt, ist der Zuspruch zur neuen Waffenverordnung gering – und die Kritik gross.

Mehraufwand und Mehrkosten führen zur Ablehnung

Die Kantone Schwyz und Thurgau etwa weisen die Waffenverordnung schlichtweg zurück. Man sei mit den «vorgeschlagenen Änderungen nicht einverstanden», schreibt die Thurgauer Regierungspräsidentin Cornelia Komposch (SP, 55) der neuen Justizministerin Keller-Sutter. Auch in den Kommentaren nimmt die bürgerlich dominierte Regierung kein Blatt vor den Mund: «Nicht nachvollziehbar», «nicht umsetzbar» oder «realitätsfremd» sind in ihren Augen einzelne Bestimmungen, die einen «enormen Mehraufwand» auslösten.

Ähnlich tönt es aus dem Kanton Schwyz. Die bürgerliche Regierung lehnt die Verordnung ebenso ab wie zuvor das Gesetz. Sie ist der Ansicht, «dass die vorgesehenen Änderungen des Waffenrechts nicht dazu geeignet sind, terroristische Anschläge zu verhindern beziehungsweise zu mehr Sicherheit beizutragen». Resultate seien «zusätzlicher bürokratischer Aufwand» und «Mehrkosten für alle Akteure».

Ja, aber – um den Schengen-Vertrag nicht zu gefährden

Andere Kantone wiederum, die ihre Vernehmlassungsantworten ebenfalls publik gemacht haben, sagen Ja, aber nur zähneknirschend. Appenzell-Innerrhoden oder Luzern stimmen explizit deshalb zu, weil sie das Schengen-Dublin-Abkommen nicht gefährden wollen. Dieser Vertrag würde einfach auslaufen, wenn die Schweiz ihr Waffenrecht nicht an die EU-Richtlinie anpasste – was laut dem Zürcher Regierungsrat unbedingt zu verhindern ist. 

Auch sonst wird der Bund rundum mit Kritik an der neuen Verordnung eingedeckt. Die häufigsten Kritikpunkte betreffen die Markierung der wesentlichen Waffenbestandteile, die schwierige Kontrolle der neuen Schiesspflichten oder die fehlende Umschreibung, wer eigentlich ein «Sammler» von Waffen ist. 

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