Der lästige Login-Prozess beim Mode-Online-Shop, bei Coop@home oder Digitec soll einfacher und sicherer werden. Möglich machen wird das die staatlich anerkannte digitale Identität, quasi ein elektronischer Pass, den der Bundesrat schaffen will. Heute hat er mit einem neuen Gesetz die Grundlage für diese digitale Identitätskarte, die sogenannte E-ID, auf den Weg gebracht. Das E-ID-Gesetz, das die Regierung dem Parlament vorschlägt, macht die Warenbestellung im Webshop und das Anfordern eines Strafregisterauszugs bei den Behörden bequemer, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga (58) in einer Medienkonferenz ausführte.
Gegenüber früheren Plänen hat der Bundesrat nun den Datenschutz erhöht und Bürgern und Konsumenten ermöglicht zu wissen, welche Daten über seinen E-ID-Einsatz gesammelt werden: Eine eigens dafür geschaffene Identitätsstelle bei der Bundespolizei (Fedpol) wird die Identität eines Nutzers überprüfen und offiziell bestätigen.
Die Privatpersonen können sich ein Bild über den E-ID-Einsatz machen
Jedoch werden private Schweizer Firmen die E-ID anbieten. Diese müssen sich aber vom Bund dazu anerkennen lassen und sie müssen ihre Daten in der Schweiz lagern. Der Bund speichert den E-ID-Einsatz aber nicht. Die privaten E-ID-Anbieter hingegen speichern die Daten 6 Monate lang. Sie müssen sicherstellen, dass Privatpersonen im Web abrufen können, wie sie ihre E-ID im letzten Halbjahr eingesetzt haben. Die E-ID-Anbieter dürfen die Identifikationsdaten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Privatpersonen weitergeben. Wenn diese beispielsweise im Internet Schnaps kaufen oder Pornoseiten besuchen wollen, erhalten sie eine kurze SMS vom E-ID-Anbieter, ob er die notwendigen Identifikationsdaten weitergeben darf – im konkreten Fall vor allem das Alter.
Es sind nämlich nicht für alle Angebote gleich viele Identifikationsdaten nötig. Der Bund unterscheidet drei Niveaus. Während beim niedrigsten neben der E-ID-Registrierungsnummer nur Vor- und Nachname sowie das Alter benötigt werden, kommen bei der mittleren Stufe noch Geschlecht, Geburtsort und Staatsangehörigkeit dazu – was dann eher im Umgang mit Behörden oder zur Eröffnung eines Bankkontos benötigt wird. Die höchste Stufe umfasst auch noch ein Gesichtsbild.
Die E-ID ist aber nur ein Identifikationsausweis für die digitale Welt – auch wenn diese auf dem Handy-App gespeichert ist, kann sie nicht statt des Passes oder der herkömmlichen ID für den realen Grenzübertritt genutzt werden.
Noch Fragen? BLICK gibt Antworten zur E-ID:
Was ist eine E-ID?
Die E-ID dient ausschliesslich dazu, sich im Internet elektronisch zu identifizieren: «Ich bin ein bestimmter Mensch und am Tag X geboren.» Die E-ID kann in einer App auf dem Handy hinterlegt sein oder auf einer Chipkarte.
Warum brauche ich eine E-ID?
Immer mehr Geschäfte laufen heute digital ab. Statt seine Steuererklärung mühsam auf Papier auszufüllen, wollen wir sie online erledigen. Das kann man heute nur bedingt. Zum Schluss muss man die Erklärung ausdrucken und unterschreiben. Mit einer E-ID wäre das nicht mehr nötig.
Und warum muss der Staat das regeln?
Der Staat wird nicht der Anbieter von E-ID sein. Aber letztlich kann nur er die Existenz und Identität einer Person bestätigen, weil er die Zivilstands-, Pass- oder Ausländerregister führt. Aber auch die Konsumenten werden geschützt, indem der Staat die Anbieter von E-IDs zulässt und überwacht. So können alle sicher sein, dass sie nicht betrogen werden.
Muss jede und jeder eine E-ID haben?
Nein. Die E-ID wird vom Staat nicht vorgeschrieben, sie ist freiwillig. Wahrscheinlich werden künftig aber bestimmte private Dienstleister eine E-ID verlangen. Staatliche Dienstleistungen wie die Steuererklärung etc. wird man weiterhin auch analog machen können.
Wer kann eine E-ID bekommen?
Eine staatlich anerkannte E-ID können alle Schweizerinnen und Schweizer sowie alle Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung in unserem Land beantragen.
Wer stellt die staatlich anerkannte E-ID aus?
Angeboten wird die E-ID von privaten Dienstleistern. Es sollen nur Schweizer Firmen sein, die den Datenschutz und die Datensicherheit garantieren müssen, hat der Bund bestimmt.
Gibt es schon mögliche Anbieter?
Mehrere grosse Schweizer Unternehmen haben sich bereits für die Entwicklung einer gemeinsamen E-ID-Lösung zusammengeschlossen. Es handelt sich um die Schweizerische Post, die SBB, Swisscom, den Finanzdienstleister SIX, die Mobiliar-Versicherung sowie die Banken Credit Suisse, UBS, Zürcher Kantonalbank und Raiffeisen. Sie wollen gemeinsam die SwissSign Group AG gründen. Diese soll eine digitale Identität entwickeln und betreiben. Basis dafür ist die bereits existierende SwissID von SBB und Post. Die neue E-ID soll nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland verwendet werden können.
Was kostet mich die E-ID?
Wohl nichts. Das sagen die beteiligten Unternehmen, und das sehen auch die Pläne des Bundesrats so vor. Laut der Regierung soll sowohl die Ausstellung wie auch die Nutzung der E-ID für die Inhaber kostenlos sein. Finanziert werden soll die E-ID durch Beiträge der Anbieter von Online-Diensten. Heute betreiben viele Online-Anbieter eigene Identifizierungs-Systeme. Die E-ID kann diese ersetzen.
Muss ich mir Sorgen machen um meine persönlichen Daten?
Nein. Bei der Handhabung und Verwendung der staatlich anerkannten E-ID müssen die bereits geltenden Datenschutzregeln eingehalten werden. Die Einhaltung des Datenschutzes wird regelmässig überprüft. Die E-ID-Anbieter dürfen Dritten (beispielsweise Online-Diensten) die einzelnen Elemente der E-ID nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden weitergeben. Die hohen Sicherheitsstandards der staatlich anerkannten E-ID garantieren dem Nutzer den bestmöglichen Schutz vor unbefugter Datenweitergabe.
Kann der Anbieter von Online-Diensten, der die E-ID verwendet, meine Daten in den staatlichen Registern einsehen?
Nein, die Anbieter von Online-Diensten erhalten keinen Zugang zu den Registern. Die staatlichen Register werden nur bei der Ausstellung der E-ID abgefragt. Die Personenidentifizierungsdaten werden im Ausstellungsprozess über eine staatliche Identitätsstelle abgefragt und dem Anbieter übermittelt. Das geschieht nur auf Anfrage des Herausgebers der E-ID und nach ausdrücklicher Zustimmung der privaten Personen. Der Anbieter hinterlegt die notwendigen Daten dann in einer App auf dem Handy oder auch auf einer Chipkarte. Als Privatperson kann ich die E-ID dann auf dem Smartphone, auf meiner Bankomatkarte, in der virtuellen Cloud oder auf dem SwissPass der SBB haben.
Sieht der Staat, welche Online-Dienste ich nutze?
Nein, die Rolle des Staates beschränkt sich auf die Anerkennung der Herausgeber der E-ID. Bei der Nutzung der E-ID werden dem Staat keine Daten übermittelt. Der Staat kann die E-ID-Anbieter nur im Rahmen von strafrechtlichen oder nachrichtendienstlichen Ermittlungen zur Datenherausgabe verpflichten. Die gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen bereits.
Wäre es nicht sicherer, wenn der Staat die Herausgabe der E-ID selbst übernehmen würde?
Nein. Sowohl der Staat wie auch Private sind gleichermassen in der Lage, Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen und sie sicher aufzubewahren. Eine totale Garantie der Datensicherheit gibt es nie. Die hohen Sicherheitsstandards der staatlich anerkannten E-ID garantieren dem Nutzer jedoch den bestmöglichen Schutz vor unbefugter Datenweitergabe. (pt)