Jährlich sind 40 Kinder betroffen
Sommaruga will das Leben der Intersexuellen vereinfachen

Intersexuelle und Transmenschen sollen eine Änderung ihres Geschlechts oder Namens nicht mehr gerichtlich erstreiten müssen. Ab 10.30 Uhr erklärt Bundesrätin Simonetta Sommaruga die geplanten Änderungen. Verfolgen Sie die PK im Livestream.
Publiziert: 24.05.2018 um 10:31 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 14:25 Uhr

Intersexuelle sind Menschen, bei denen bei der Geburt nicht eindeutig erkennbar ist, ob sie weiblich oder männlich sind. Intersex-Kinder kommen mit Merkmalen beider Geschlechter zur Welt.

Der Bundesrat will Intersexuellen und auch Transmenschen das Leben vereinfachen, indem sie ihr Geschlecht und Vornamen unbürokratisch ändern können. «Personen, die innerlich fest davon überzeugt sind, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, sollen Geschlecht und Vornamen mittels einer einfachen Erklärung ändern können», schreibt das Departement von SP-Justizministerin Simonetta Sommaruga im Communiqué.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga bei der Präsentation des nationalen Aktionsplans zur Verhinderung von Radikalisierung. Nun hat der Bundesrat beschlossen, Projekte in den nächsten fünf Jahren mit fünf Millionen Franken zu unterstützen. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Eine vorgängige medizinische Untersuchung sei nicht notwendig. Ist die betreffende Person verheiratet, bleiben die Ehe und die eingetragene Partnerschaft bestehen. Auch Kindesverhältnisse bleiben unverändert bestehen.

Gerichtsverfahren für Namensänderung

Heute muss jedes Kind nach der Geburt innert drei Tagen mit seinen Familien- und Vornamen, seiner Abstammung und seinem Geschlecht beim Zivilstandsamt angemeldet werden. Das Geschlecht und der Vorname können später nur in einem administrativen oder gerichtlichen Verfahren geändert werden.

«Für die rund vierzig Kinder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung, die jährlich in der Schweiz geboren werden, ist die heutige Regelung schwierig und häufig belastend: Auch wenn das medizinische Fachpersonal das Geschlecht des Neugeborenen nicht bestimmen kann, muss das Kind trotzdem mit einem männlichen oder weiblichen Geschlecht beim Zivilstandsamt angemeldet werden», so das Departement Sommaruga weiter.

Die geforderte Verlängerung der Drei-Tages-Frist will der Bundesrat jedoch nicht sofort einführen. Das werde erst einmal geprüft. Ebenfalls die mögliche Einführung eines dritten Geschlechts. Sommarugas Departement wird dazu einen Bericht erstellen. (nmz)

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